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LBV fordert Entschädigung

Wer zahlt für die hohen Vogelfraßschäden auf Brandenburgs Feldern?

Die hohen Wildvögel-Populationen auf Brandenburgs Feldern sind eine Naturschutzleistung der Landwirte. Sie muss aber auch bezahlt werden, mahnt der Landesbauernverband.

Lesezeit: 4 Minuten

Rastende und fressende Wildvögel auf Feldern, die in Vogelschutzgebieten als auch außerhalb dieser liegen, sind eine – wenn auch nicht freiwillige – Naturschutzleistung der Landwirte, leitet der Landesbauernverband Brandenburg eine mahnende Mitteilung ein.

In den Augen des Nicht-Landwirts vermitteln Kraniche, Wildgänse oder Singschwäne, die in den Ackerfurchen nach Futter suchen, den Einklang der Natur mit der für den Menschen nutzbar gemachten Landschaft. „Im Grunde ist dieser Anblick jedoch eine höchst kostenintensive und folgenreiche Naturschutzleistung der Landwirte und muss daher auch leistungsgerecht bezahlt werden“, erläutert Landesbauernpräsident Henrik Wendorff die Perspektive der landwirtschaftlichen Unternehmer.

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Verbindlicher Schadensersatzanspruch

„Wertvolles, aufwändig beschafftes und eingearbeitetes Saatgut landet in den Mägen der Wildvögel statt als kräftiger Nutzpflanzenbestand aufzugehen. Die dadurch entstehenden Verluste müssen ausgeglichen werden. Wir benötigen deshalb einen verbindlichen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land und dazu gehört auch der entgangene Gewinn.“

Der LBV schlägt dafür die Einführung eines § 28a im Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vor. Ein vorstellbarer Wortlaut wäre: „Der Bewirtschafter einer landwirtschaftlichen Nutzfläche kann vom Land Schadensersatz infolge an landwirtschaftlichen Kulturen durch geschützte Vogelarten verursachte Schäden verlangen. Es genügt die Beteiligung einer geschützten Art. Im Übrigen gelten die §§ 249 BGB entsprechend.“

Wie soll es weitergehen?

Wendorff: „Ich kann mir eine mögliche Antwort aus dem zuständigen Umweltministerium zwar schon vorstellen, aber wir möchten nicht nur wissen, warum es nach Einschätzung der Verwaltung nicht geht, sondern wie eine funktionierende Regelung alternativ aussehen könnte. Naturschutz ist auch Daseinsvorsorge und wir vertrauen hier auf die volle Unterstützung des Naturschutzministers Axel Vogel.“

Frisch gedrillte Raps- oder Maissaat auf den Feldern, Würmer, die für ein gesundes Bodenleben wichtig sind und Insekten dienen Zug- als auch überwinternden Wildvögeln als willkommenes Futter. Die den Landwirten entstehenden Verluste durch fehlenden Aufwuchs und umsonst geleisteten Arbeits- und Maschineneinsatz gehen mittlerweile in fünfstellige Bereiche.

Kosten explodieren

Die Größenangaben der Landwirte für die leer gefressenen Ackerschläge reichen von 30 bis über 100 ha. Bei einem Hektarertrag für Raps von derzeit ca. 420,00 € entsteht bei 30 Hektar nicht eingeholter Ernte ein Verlust von mindestens 12.600,00 €, rechnen sie vor. Nicht eingerechnet sind die Folgen durch die massiven punktuellen Nitrateinträge aus dem hinterlassenen Vogelkot, die zum Beispiel im Havelland zur Ausweisung eines nitratbelasteten Gebiets geführt haben. Die Konsequenzen müssen die Landwirte ausgleichslos tragen.

Die teilweise unter Schutz stehenden Tiere dürfen nicht durch Abwehrmaßnahmen von den Feldern verscheucht werden. Das Land Brandenburg verfolgt eine sehr engagierte Natur- und Vogelschutzpolitik, sieht aber keinen Ausgleich der durch die geschützten Arten in der Kulturlandschaft entstehenden Schäden vor. Gute Modelle der Ausgleichzahlungen für Fraßschäden durch Wildvögel existieren jedoch zum Beispiel bei Mitbewerbern in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die als Vorlage dienen könnten.

Ungleichgewicht ist symptomatisch für Brandenburgs Agrarpolitik

„Dieses Ungleichgewicht zwischen dem Anspruch des Naturschutzes und den Nachteilen, die den Landwirten entstehen, sind symptomatisch für Brandenburgs Agrarpolitik“, analysiert Wendorff. „Wie bei vielen anderen Naturschutzthemen, die uns derzeit beschäftigen, geht es am Ende darum, machbare Lösungen für beide Seiten, Naturschutz und Landwirtschaft, auszuhandeln. Im Fall der Fraßschäden durch Wildvögel lautet der Deal ganz einfach: Wer die Kapelle bestellt, muss sie auch bezahlen. Und nicht nur mit einem Trinkgeld, sondern mit einem messbaren Unternehmergewinn.

Praxisbeispiel: Bis zu 7.000 Kraniche auf einem Betrieb

Zuletzt hatten Patrick und Manuela Dehr, Geschäftsführer der ARGE Agrar GmbH Cumlosen/ Prignitz, bei einem Feldgespräch zur angelaufenen Erntesaison auf erhebliche Ernteschäden durch Kraniche aufmerksam gemacht. Sie bewirtschaften Flächen im Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“, dessen nahezu gesamte Fläche als Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area – SPA) ausgewiesen ist.

Zur Rast im Herbst und Frühjahr versammeln sich alljährlich u.a. zwischen 4.000 und 7.000 Kraniche an verschiedenen Schlafplätzen des Biosphärenreservats. Von den in diesem Jahr bestellten Maisfeldern könne die Agrar GmbH Cumlosen nur ein Viertel von dem ernten, was möglich gewesen wäre, erläuterten die Landwirte. Auch eine Versicherung käme für den Schaden nicht auf.

Der Landesbauernverband hält eine unkomplizierte Kalkulation der entstandenen Verluste zum Zeitpunkt der Ernte für möglich, da sich sowohl die Futteraufnahme der Vögel im Feld als auch die durch den Fraß des Saatguts in den Bestand geschlagenen Lücken sich gut dokumentieren und bemessen lassen sowie am Ende der Ernte auch der dann entgangene Gewinn berechnen lässt.

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