Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Fraßschäden

Ampel sieht keinen Anlass zur regelmäßigen Bejagung von Saatkrähen

Gefiederte Schädlinge auf dem Acker sind ein Ärgernis. Im Süden Deutschlands vernichten Saatkrähen mitunter ganze Bestände. Für den Bund dennoch kein Anlass für eine Änderung des Schutzstatus.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Norden der Kranich, im Süden Dohlen, Saatkrähen und andere Störenfriede: Die Schäden durch Vögel in Feldbeständen sind lokal enorm und können Landwirte zur Verzweiflung treiben. Abwehr ist oft schwierig bis unmöglich, zumal viele Arten geschützt und von der Bejagung ausgenommen sind. So auch die Saatkrähe. Dennoch will die Bundesregierung daran nichts ändern.

Nur „lokales Phänomen“

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion räumt die Bundesregierung zwar ein, dass der Saatkrähenbestand in Deutschland „einen positiven Trend“ aufweist. Dies sei aber nicht in allen Regionen und in gleichem Maß der Fall. In Sachsen etwa sei die Krähenart in der Roten Liste weiter als „stark gefährdet“ gekennzeichnet.

Schäden in der Landwirtschaft sind zudem nach Darstellung des Bundes kein flächendeckendes, sondern ein lokales Phänomen im süddeutschen Raum. Quantifizierbare Angaben liegen ihr nicht vor. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Saatkrähen durch das Fressen von „Schadinsekten“ auch dazu beitragen könnten, landwirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

Ausnahmeregelungen zur Bejagung reichen aus

Ein Absenken des Schutzstatus dagegen befürwortet die Bundesregierung nicht. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten - insbesondere das Erteilen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme - reichten aus, um etwaige Probleme in den Ländern zu lösen. Es bedürfe dazu keiner Änderung der EU-Vogelschutzrichtlinie, schreibt die Bundesregierung.

Sie schlägt darüber hinaus vor, im Problemfall verstärkt auf nichtletale Maßnahmen zur „Vergrämung“ der Vögel zu setzen. Das wären unter anderem Knallapparate, Ballons, Flatterbänder oder der Einsatz von Greifvögeln.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.