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Aus für Anbindehaltung in Österreich gilt auch für Rindfleisch

Ab 2024 gibt es in Österreich keine Ausnahmen mehr für die dauernde Anbindehaltung. Die neuen Richtlinien des AMA-Gütesiegels gelten dann sowohl für Milch- als auch Rindfleischprodukte.

Lesezeit: 3 Minuten

Die „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich bei Neubauten schon lange verboten. Für bestehende Ställe sieht das Tierschutzgesetz eine Übergangsfrist bis 2030 vor.

Die AMA-Marketing hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette zwei Maßnahmen zu einem früheren Umstieg gesetzt. Die im Sommer beschlossene Weiterentwicklung des AMA Gütesiegels für Milchküche war der erste Schritt.Das bedeutet, dass Milch und Milchprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftignicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen

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Jetzt setzt die AMA Marketing den zweiten: Im Fachgremium wurde beschlossen, dass die Bestimmungen für alle Rinder-Betriebe im AMA-Programm vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass ab 1.1.2024 auch Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA Gütesiegel nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.

10 - 15 % der Betriebe nutzen Ausnahmeregelung

Laut AMA-Marketing Schätzungen nehmen noch ca. 10-15 % der insgesamt rund 8.500 Betriebe die Ausnahme in Anspruch. „Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Durch die Weiterentwicklung des Gütesiegels bauen wir unsere Vorreiterrolle weiter aus und werten das AMA-Programm auf. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Darum schnüre ich ein Investitionsprogramm, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Ziel sei es, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung – also bis Ende 2027–umsteigen, finanziell zu unterstützen. Dafür stehen 30 Mio. € jährlich zur Verfügung, der Start erfolgt Anfang 2023.

Landwirtschaft erwartet positive Auswirkungen für Rindfleischverkauf

GeorgStrasser, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses, ist überzeugt, dass das Ende der Ausnahmen bei der dauernden Anbindehaltung Österreichs weltweite Vorreiterrolle beim Tierwohl festige. Mit dieser Weichenstellung würde die heimische Milch- und Rinderwirtschaft mit Blick auf die internationalen Märkte konkurrenzfähig bleiben.

Zudem würde auch jeder Bauer von mehr Tierwohl profitieren. „Denn nur ein gesundes Tier ist auch ein leistungsfähiges Tier! Aber gerade Bauernfamilien im Berg- und benachteiligten Gebiet fordert dieser Umstieg immens. Diesen Betrieben müssen wir Rückendeckung geben. Das Investitionsprogramm für den Umstieg ist der erste Schritt. Jetzt sind der Handel und die Konsumenten an der Reihe, die Kosten für den Umstieg und die höheren Haltungsstandards abzugelten.“

Abnahmegarantie für weitere 24 Monate notwendig

In dieselbe Kerbe schlägt auch Sebastian Auernig, Obmann Rinderzucht Austria: "Für die betroffenen Betriebe braucht es jetzt Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen, die zu Lösungen führen, um eine weitere Bewirtschaftung der Betriebe ermöglichen.“

Konkret schlägt Josef Moosbrugger, Präsident Landwirtschaftskammer Österreich, vor, eine Abnahmegarantie für weitere 24 Monate erhalten. "Da Umbauten für die betroffenen Bauernhöfe meist mit einemherausfordernden Kostenaufwand verbunden sind, braucht es dringend ein entsprechendausgestattetes Sonderinvestitionsprogramm. Auch im Sinne der Versorgungssicherheitmüssen wir möglichst viele Bauernhöfe dabei unterstützen, ihre Ställe in der erforderlichen Zeitumbauen zu können. Wichtig ist, dass auch die Konsumenten beim Einkauf mitziehen und sichfür das hohe heimische Tierwohl-Niveau entscheiden.“

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