Abgeordnete der Fraktion Die Linke haben im Deutschen Bundestag einen Antrag (Drucksacke 20/8522) gestellt mit Forderungen, die die Milchwirtschaft betreffen. Konkret lautet das Anliegen: „Milcherzeugung in Deutschland retten – Marktmacht der Konzerne brechen“.
Die Bundesregierung kann gestalten
Darin heißt es unter anderem: „Nur durch eine Stärkung der Position von Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette kann eine nachhaltige Milcherzeugung sichergestellt werden und die sozial-ökologische Transformation des Sektors gelingen. Eine strategische Neuausrichtung der Lieferkette beim Lebensmittel Milch muss am Ziel der Versorgungssicherung durch regionale Wertschöpfung in stabilen, kooperativen Wirtschaftskreisläufen orientiert sein. Dafür werden transparente Milchlieferbeziehungen, faire Preise, ein solidarisches Genossenschaftswesen, eine nachfrageorientierte Milchmengenregulierung in Krisenzeiten und ein gemeinwohlorientiertes Kartellrecht gebraucht. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, durch einfache Umsetzung von EU-Recht und die Novellierung des Agrarorganisationen-und-Lieferkettengesetzes einen großen Schritt in diese Richtung zu gehen.“
Drei konkrete Forderungen
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf,
1. den Artikel 148 VO (EU) Nr. 1308/2013 in Deutschland im Rahmen der Verordnungsermächtigung in § 53 Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“ umzusetzen und damit den Abschluss von umfassenden schriftlichen Milchlieferverträgen bei fester Vereinbarung von Menge, Preis und Lieferzeitraum unabhängig von der Rechtsform der Beteiligten verpflichtend einzuführen.
2. sich auf EU-Ebene für die Einrichtung eines Frühwarnsystems für Marktverwerfungen und auf der Grundlage von Artikel 219 ff. VO (EU) Nr. 1308/2013 für ein solidarisches System der Milchmengenregulierung einzusetzen, welches in Zeiten des Preisverfalls einen freiwilligen Lieferverzicht gegen staatliche Entschädigung ermöglicht, um durch eine Verringerung der Angebotsmenge den Milchmarkt zu stabilisieren und steigende Verluste für Milcherzeuger zu verhindern;
3. Vorschläge zu erarbeiten, wie der Verkauf von Lebensmitteln unter den Produktionskosten als unlautere Handelspraktik im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz verankert werden und im Sinne von Artikel 39 Absatz 1b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu angemessenen Preisen beitragen kann.
Bis zu 12.000 Drucksachen in einer Wahlperiode
Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als sogenannte Drucksache. Die Vorlagen gelangen zunächst ins Parlamentssekretariat, wo sie geprüft, fortlaufend nach Eingang nummeriert und für den Druck vorbereitet werden.
In einer in der Regel vierjährigen Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb mehr als 12.000 Drucksachen; in der 19. Wahlperiode waren es mehr als 31.000.