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EU-Staaten fordern Verbot bestimmter Langstreckentransporte

Eine Anpassung des EU-Tiertransportrechts fordert Bundesagrarminister Cem Özdemir zusammen mit Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden.​

Lesezeit: 3 Minuten

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat zusammen mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden (Vught-Gruppe) ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, übermittelt. So will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer zu lösen.

EU-Recht auf dem Prüfstand

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Dazu gehöre insbesondere die dringend erforderliche Revision und Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens. „Der europäische Weg muss wirksam zu mehr Tierschutz führen – und dafür braucht es bessere gemeinsame Regeln. Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun zügig handeln“, so Cem Özdemir. Die Gruppe weist die EU-Kommission mit dem Papier auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hin.

Das Positionspapier beinhaltet nach Angaben des BMEL sowohl Punkte, die nach aktuellem EU-Tierschutztransportrecht nicht vorgesehen sind als auch solche, die zu einer deutlichen Verbesserung des bestehenden EU-Tierschutztransportrechts führen. Die Initiative gehe damit deutlich über die durch den Untersuchungsausschuss erarbeiteten und durch das EU-Parlament verabschiedeten Empfehlungen hinaus.

Schlüsselthemen des Positionspapiers

Zu den Schlüsselthemen im Positionspapier gehören unter anderem:

  • Verbot bestimmter Langstreckentransporte lebender Tiere auf dem Straßen- und Seeweg in Drittländer.
  • Zertifizierung von Versorgungsstellen in Drittstaaten nach einheitlichen Standards.
  • Forderung, dass diese Standards den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen müssen.
  • Einführung einer Beförderungshöchstdauer für alle zur Schlachtung bestimmten Tiere.
  • Verpflichtende Vorhaltung von Einrichtungen zur Entladung von Tieren an Flughäfen und Häfen.

Weitere Forderungen

Ergänzend beinhaltet das Papier weitere Forderungen:

  • Einschränkung der Beförderungsdauer für nicht abgesetzte Tiere.
  • Forderung, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft, ob das Mindestalter für den Transport von Kälbern gemäß der Europäischen Tierschutztransportverordnung aus wissenschaftlicher Sicht erhöht werden sollte.
  • Vorschlag, den Lebendexport von Nutztieren in Drittländer in den Fällen zu beschränken, in denen die Rechtsvorschriften des Drittlandes nicht den EU-Tierschutzstandards entsprechen.
  • Wertung der Zeit von Straßentransporten auf einem Schiff als Beförderungs- und nicht als Ruhezeit.
  • Lüftungssysteme sollen durch aktive Kühlung (Klimaanlage) in der Lage sein, die Innentemperaturen bei voller Beladung mit Tieren auf den erforderlichen Bereich abzusenken.
  • Die Festlegung von Temperaturbereichen, die speziell auf die einzelnen Tierarten zugeschnitten sind und die innerhalb des Transportmittels eingehalten werden müssen.
  • Begrenzung des Zeitraums, den Tiere auf einem Fahrzeug vom ersten Verladeort bis zu einer Sammelstelle verbringen dürfen.
  • Empfehlungen zur Fahrzeugdeckenhöhe bei Rindertransporten bzw. zur Innenhöhe der Transportbehältnisse bei Geflügeltransporten.
  • Aufnahme neuer Regelungen für den Transport von bestimmten Tierarten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, für die es derzeit nur sehr allgemeine oder gar keine Gesetzgebung gibt.

Eine auf Basis dieser Vorschläge vorgenommene Änderung des EU-Tierschutztransportrechts würde unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten.

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