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Milch-Ankündigungen sorgen für reichlich Gesprächsstoff

Die Ankündigung der Regierungskoalition, ihre Milchpolitik teilweise zu ändern (top agrar berichtete), hat eine bundesweite Diskussion ausgelöst. Im Kern geht es um allgemeinverbindliche Milchmengen-Regelungen und die Abschaffung der Andienungspflicht. top agrar fasst den aktuellen Stand zusammen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ankündigung der Regierungskoalition, ihre Milchpolitik teilweise zu ändern (top agrar berichtete), hat eine bundesweite Diskussion ausgelöst. Im Kern geht es um allgemeinverbindliche Milchmengen-Regelungen und die Abschaffung der Andienungspflicht. Dazu gibt es allerdings noch keinen konkreten Beschluss und offenbar deuten CDU/CSU sowie SPD ihre eigene Ankündigung derzeit noch unterschiedlich. top agrar hat sich in Berlin für Sie umgehört und fasst den aktuellen Stand zusammen.

 

Die Koalition plant, die deutsche Gesetzgebung so anzupassen, dass Agrar-Organisationen Absprachen über die Milchmenge treffen dürfen – und zwar allgemeinverbindlich. Das würde bedeuten, dass wenn die Mehrheit einer Agrarorganisation für eine Drosselung der Milchmenge ist, dies für alle gelten würde – also auch für diejenigen, die gegen eine Mengenreduzierung sind. Welche „Strafe“ Milcherzeuger bekommen, die sich nicht daran beteiligen, müsste die Agrar-Organisation selbst regeln, genauso wie die gesamte Abwicklung. Derzeit gibt es aber keine bundesweite Branchenorganisation, die dies für ganz Deutschland umsetzen könnte. Eine zugelasse Agrar-Organisation wäre beispielsweise die Bayern MEG oder die MeG MilchBoard sowie jede andere anerkannte Erzeugerorganisation.



Details zu dem Vorhaben sind noch nicht bekannt. Doch die Botschaft der Politik an die Milch-Branche ist eindeutig: Wir ermöglichen und erlauben euch Mengen-Absprachen. Wenn ihr das nutzen möchtet, kümmert euch darum und regelt es selbst.

 

Zudem will sich die Große Koalition die Agrarmarkstrukturverordnung vornehmen und die Andienungspflicht abschaffen. Dazu will sie den Paragraf 10 kippen, der regelt, dass mindestens 90 % der Milch an die Molkerei gehen müssen. Zudem sollen die Kündigungsfristen verkürzt werden.

 

In der Branche stößt der Vorschlag auf Skepsis. „Die Andienungspflicht lässt sich nicht per Gesetz abschaffen. Denn sie ist in den Satzungen und Milchlieferordnungen der Molkereien verankert. Den Interessen von Landwirten, die flexibler agieren wollen, sollte auch heute über eine modernere Ausgestaltung der Satzungen und Milchlieferordnungen Rechnung getragen werden“, sagt Ludwig Börger vom Deutschen Bauernverband. Peter Guhl vom MeG Milchboard warnt: „Die Andienungspflicht darf nur abgeschafft werden, wenn gleichzeitig eine Vertragspflicht eingeführt wird. Sonst schaffen die Molkereien die Abnahmegarantie ab – und das würde ein völliges Chaos auslösen.“


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