Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in bestehenden Ställen bis Ende 2024 verlängert. Dazu zählen jetzt auch Anschaffungen von Kälberiglus und Kälberhütten in Milchkuhbetrieben.
Zuschuss von 40 %
Wie die Landwirtschaftskammer NRW mitteilt gibt es einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionssumme. Der Mindestförderbetrag sind 1.000,01 €. Die Förderung ist begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag von 20.000 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.
Milcherzeuger, die sich die Anschaffung von Kälberiglus fördern lassen wollen, müssen zum Nachweis der Plausibilität der Kosten drei Vergleichsangebote einreichen. Bei Direktkäufen mit einem Wert von bis zu 7.500 € entfallen die Vergleichsangebote.
Hintergrund der Förderung ist das seit Jahresbeginn geltende Mindestalter für den Kälbertransport von 28-Tage. Viele Betriebe müssen deshalb in neue Haltungskapazitäten investieren.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in bestehenden Ställen bis Ende 2024 verlängert. Dazu zählen jetzt auch Anschaffungen von Kälberiglus und Kälberhütten in Milchkuhbetrieben.
Zuschuss von 40 %
Wie die Landwirtschaftskammer NRW mitteilt gibt es einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionssumme. Der Mindestförderbetrag sind 1.000,01 €. Die Förderung ist begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag von 20.000 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.
Milcherzeuger, die sich die Anschaffung von Kälberiglus fördern lassen wollen, müssen zum Nachweis der Plausibilität der Kosten drei Vergleichsangebote einreichen. Bei Direktkäufen mit einem Wert von bis zu 7.500 € entfallen die Vergleichsangebote.
Hintergrund der Förderung ist das seit Jahresbeginn geltende Mindestalter für den Kälbertransport von 28-Tage. Viele Betriebe müssen deshalb in neue Haltungskapazitäten investieren.