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Abschussfreigabe

Problemwolf in den Kreisen Friesland und Wittmund darf getötet werden

Der Wolf ist in Niedersachsen nicht mehr bedroht, stellt Umweltminister Lies klar. Daher gibt er den Abschuss eines Wolfes frei, der sich in Friesland und Wittmund auf Jungrinder spezialisiert hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am Mittwoch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in den Landkreisen Friesland und Wittmund erlassen. Aufgrund der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wurde diese Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden getroffen.

Im Bereich der beiden Kreise kam es seit Juli 2022 vermehrt zu Übergriffen auf Rinderherden, durch sechs nachweisliche Wolfsangriffe wurden insgesamt sieben Rinder getötet. Dabei wurden mehrfach Tiere aus Herden gerissen, deren Größe und Zusammensetzung im Regelfall einen Schutz vor Wolfsangriffen darstellen.

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Der schadensverursachende Wolf hat sich offenbar auf diese Art des Beutemachens spezialisiert und eine entsprechende Jagdtechnik entwickelt, informiert das niedersächsische Agrarministerium. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass der Wolf diese erlernten Fähigkeiten auch künftig zum Beutemachen nutzen und erweitern wird. Darüber hinaus sei es wahrscheinlich, dass dieses erlernte Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergeben wird, heißt es aus Hannover.

Kurzfristige Freigabe

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme des schadensverursachenden Tieres nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45a BNatSchG sind damit erfüllt. Die Entnahme des schadensverursachenden Wolfes soll kurzfristig einer weiteren Schadensausbreitung entgegenwirken.

Die Entnahme hat laut Ministerium keine nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Niedersachsen. „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant", sagte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Der Wolf sei nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. "Das sage ich gerade auch an die Adresse derjenigen im Land, die sagen, wir würden mit unserem Vorgehen die Ausrottung des Wolfes billigend in Kaufnehmen.“

In Bezug auf die Umsetzung der Ausnahmegenehmigung appelliert der Minister auch an diejenigen, die den besonderen Schutz des Wolfes vorrangig im Blick haben,das gut begründete staatliche Entscheidungen zu respektieren: „Artenschutz braucht Akzeptanz. Gerade in den besonders betroffenen Gebieten müssen die Menschen sich auf den handlungsfähigen Staat verlassen können“, so Lies.

Nabu wirft Tierhaltern unzureichenden Herdenschutz vor

Widerstand kommt von Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Er argumentiert, dass es falsch sei zu glauben, Rinderherden seien wehrhaft und damit entfalle eine Herdenschutzmaßnahme. "Es ist absolut fahrlässig, Rinder nicht mit fachgerechten Herdenschutzmaßnahmen zu schützen.“

Die offizielle Nutztierrissstatistik Niedersachsens belege, dass Schadensfälle vor allem dort auftreten, wo kein entsprechender Herdenschutz durchgeführt wurde, so Buschmann weiter. In Gegenden, in denen der Wolf länger präsent ist und in denen bereits seit längerem Herdenschutz betrieben wird, würden die Risszahlen ja nachweislich zurückgehen. "Der Abschuss von Wölfen verringert die Zahl an Nutztierrissen dagegen nachweislich nicht – fachliche Studien haben gezeigt, dass der generelle Abschuss von Wölfen die Zahl an Nutztierrissen nur dann verringert, wenn die Art wieder ausgerottet wird", kontert er.

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