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Großbrand

AbL und Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige gegen Schweinezuchtanlage Alt Tellin

Die Betreiber der Schweinezuchtanlage Alt Tellin sollen nach dem Großbrand zur Rechenschaft gezogen werden. Die Anzeige von AbL und Co. richtet sich zudem gegen Unbekannt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace und der Deutsche Tierschutzbund haben wegen des Todes von über 56.000 Schweinen durch den Brand der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin am 30. März 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet und einen Strafantrag gestellt. Die Strafanzeige und der Strafantrag richte sich gegen die Betreiber der Anlage, die 2010 für 10.458 Muttersauen und 35.000 Ferkelaufzuchtplätze sowie etwa 17.000 Ferkel genehmigt wurde sowie gegen Unbekannt.

Keine ausreichende Vorsorge für Brandfall

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Die Antragsteller werfen der Betreiberin LFD-Holding mit Sitz in Sachsen-Anhalt vor, den tausendfachen Tod der Tiere im Brandfall von vorherein in Kauf genommen und keine ausreichende Vorsorge für den Brandfall getroffen zu haben. Die Anzeige richtet sich ebenfalls gegen „Unbekannt“, weil nicht nur die Betreiberin, sondern auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eine wirkungsvolle Brandbekämpfung und Tierrettung nicht sichergestellt hätten. Dazu haben AbL, BUND und Tierschutzbund über 17 Ergänzungen und Änderungen von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten sowie die Korrespondenzen zum Widerspruch und die Klageschriften des Bund ausgewertet.

Gutachter des Bund und der Anwohner hätten schon auf dem Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren 2009 vorgetragen, dass im Brandfall weder ausreichende Feuerwiderstandsklassen der Gebäude noch geeignete Rettungsmöglichkeiten für die Tiere berücksichtigt wurden. Auch seien keine ausreichenden Kapazitäten der Feuerwehr vorgesehen. Behörden und Betreiber hätten dagegen auch vor Gericht im Klageverfahren des Bund widersprüchliche Angaben gemacht. So sollten die Schweine zunächst mit hoher Laufgeschwindigkeit die brennende Anlage von alleine verlassen. Später wurde ein Konzept zur Rettung der Tiere von den Betreibern der Anlage gänzlich abgelehnt und behauptet, dass jeglicher Brand nach Entdeckung durch einen Detektor in 10 Minuten gelöscht werden könne, heißt es in der Pressemitteilung der Verbände.

Ungewöhnliches Bündnis

Es sei eher ungewöhnlich, dass eine Umwelt- und Tierschutzorganisation zusammen mit einer bäuerlichen Interessenvertretung eine gemeinsame Strafanzeige stellt. Für die AbL seien aber BUND und der Deutscher Tierschutzbund zusammen mit den betroffenen Bürgern in der Region Alt Tellin nicht nur gemeinsame Bündnispartner gegen industrielle Tierhaltung. „Wir kämpfen vielmehr seit Jahren mit Bauern für eine flächendeckende artgerechte Tierhaltung. Sie wird z.B. auf bäuerlichen Neuland- Betrieben wirtschaftlich erfolgreich praktiziert und von unseren Verbänden unterstützt“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die Verantwortlichen in Bund und Land seien jetzt aufgefordert, den notwendigen Umbau der Tierhaltung politisch und finanziell unverzüglich auf den Weg zu bringen.

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