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+++ Aktualisiert am 18.11.21 um 14.00 Uhr +++

ASP: Schlachthöfe lassen Schweinehalter nicht im Stich

Tönnies und Vion haben zugesagt, trotz ASP weiterhin Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern abzunehmen. Irritationen bei Danish Crown aufgrund einer Mitteilung an seine Lieferanten.

Lesezeit: 3 Minuten

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat in seiner gestrigen Pressekonferenz, in der er über den aktuellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbericht in Lalendorf im Süden des Landkreises Rostock berichtete, eindringlich an die Betreiber der Schlachthöfe in Kellinghusen, Perleberg und Weißenfels appelliert, die Schweinehalter jetzt nicht im Stich zu lassen. In einer kurzfristig vom Agrarministerium anberaumten Videokonferenz haben die Betreiber Backhaus zugesagt, auch weiterhin Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern ohne jegliche Abzüge anzunehmen, sofern die Tiere nicht aus Beständen in der eingerichteten Sperrzone stammen.

Exportzulassungen stehen auf dem Spiel

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„Hier müssen wir jetzt ganz genau hinschauen, denn für die Schlachtstätten stehen diverse Exportzulassungen auf dem Spiel. Wenn diese verloren gehen, ist auch den Schweinehaltern nicht geholfen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb in den vergangenen 24 Stunden unter Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis der gesammelten Informationen eine klare Gebietskulisse um den aktuell von der ASP betroffenen Betrieb auszuweisen“, erklärte Backhaus in einer Pressemitteilung. Auf diese Weise wolle das Ministerium sicherstellen, dass die umliegenden Betriebe zügig Kenntnis davon erhalten, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperrzone liegen und welche Auflagen für sie gelten.

Danish Crown revidiert pauschale Ablehnung

Wie kurzsichtig und diskriminierend wirkte dagegen die pauschale Ablehnung des Danish Crown-Schlachthofes in Essen/Oldenburg, ab sofort keine Schlachtschweine mehr aus den von der ASP betroffenen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen anzunehmen. In einem Schreiben hatte das Unternehmen am Dienstag (16.11.21) seine Lieferanten darüber informiert. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hatte darauf empört reagiert und dem Unternehmen in einer Meldung auf der ISN-Homepage die "Rote Karte" gezeigt.

Inzwischen hat Danish Crown diese Aussage jedoch revidiert. Die Mitteilung des Unternehmens an seine Schweine-Lieferanten basiere auf einem hausinternen Missverständnis. Richtig sei, dass einige Drittländer, in die Danish Crown exportiert, einen Ausschluss von Mastschweinen (teilweise auch der Ferkelherkunft) aus Restriktionsgebieten und zum Teil auch aus Pufferzonen fordern. Um im Falle von Regionalisierungsmöglichkeiten reagieren zu können, werde von Danish Crown bei der Anmeldung von Schlachtschweinen in der Zusatzerklärung bzw. Lebensmittelketteninformationen daher auch das Herkunfts-Bundesland abgefragt. Dies diene allerdings nur als Abfrage, um bei späteren Regionalisierungs- und somit Ausfuhrmöglichkeiten bereits eine Datengrundlage zu haben, welche Produktionschargen für den Export zur Verfügung stehen.

Hausintern habe man darüber hinaus entschieden, auch Schweine aus Pufferzonen bzw. Schweine, die als Ferkel in einer Pufferzone geboren wurden, wieder zu schlachten. Die Schlachtkörper würden dann mithilfe innerbetrieblicher Separier- und Rückverfolgbarkeitsverfahren entsprechend sortiert.

Keine Beschränkungen für Ackerbauern

„Wir alle haben ein Interesse daran, dass es mit der Schweinehaltung in MV weitergeht und es für die Betriebe endlich wieder eine gute Perspektive gibt. Im Moment geht es aber erst einmal darum, die Ausbreitung der Seuche auf andere Hausschweinbestände oder die Wildschweinpopulation zu verhindern“, mahnte der Minister.

Denn ein Übergreifen auf Wildschweine hätte letztlich auch für Getreidebauern und Rinderhalter unmittelbare Folgen. Sie dürften ihre Felder nicht mehr bestellen und müssten mit Futtermittel-Engpässen rechnen. Dies sei aktuell aber nicht der Fall, so der Minister, denn man habe es derzeit mit einem Punkteintrag in einem einzigen schweinehaltenden Betrieb zu tun. Daher würden sich daraus keine Einschränkungen für Flächenbesitzer ergeben, gab Backhaus Entwarnung.

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