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EU-Richtlinie zu Emissionen aus der Industrie

Bundesregierung sieht Diskussionsbedarf bei EU-Industrieemissionsrichtlinie

Von einer Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie wären statt bisher 2.747 mehr als 22.000 Betriebe betroffen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU an die Bundesregierung hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Überarbeitung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie noch „vertieften Diskussionsbedarf“. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor. Inhaltlich wird derweil ein anspruchsvolles Ambitionsniveau „grundsätzlich unterstützt“; die Position der Regierung ist allerdings noch nicht abgestimmt.

Anzahl betroffener Betriebe würde deutlich steigen

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Gemäß dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf würde die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Betriebe nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich ansteigen, und zwar von bisher geschätzten 2.747 auf dann mehr als 22.000. Zurückzuführen wäre der Anstieg maßgeblich auf die Ausweitung des Geltungsbereichs auf große Rinderbetriebe, von denen dann mehr als 10.000 erfasst würden. Deutlich ansteigen würde gemäß der Antwort aber auch die Anzahl der betroffenen Schweinemäster, und zwar von aktuell 1.276 auf 8.000. Die Summe der erfassten Betriebe mit Sauen und Jungsauen würde sich etwa auf 1.500 verfünffachen. Beim Mastgeflügel würden 1.400 erfasst, anstatt wie derzeit 862.

Inwieweit zusätzliche Anforderungen auf die Betriebe zukommen, hängt laut der Bundesregierung wesentlich davon ab, wie die Vorschläge der Kommission im Endeffekt umgesetzt werden; eine maßgebliche Rolle wird dabei der Gestaltung der Genehmigungspflicht und der Betriebsvorschriften zugeschrieben.

Verabschiedung in 2024?

Bezüglich des Zeithorizonts zur Umsetzung der Neuregelungen geht die Bundesregierung davon aus, dass sich das Verfahren bis zur Verabschiedung bis in die erste Hälfte des Jahres 2024 hinziehen wird. Ab Inkrafttreten läuft dann eine Frist von 18 Monaten für die Anpassung des nationalen Rechts. Für die Betriebsvorschriften ist laut der Antwort innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie ein delegierter Rechtsakt vorgesehen; die entsprechende Umsetzung auf nationaler Ebene muss innerhalb von 42 Monaten sichergestellt werden.

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