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Danish Crown ändert Abrechnungsmodell: Diese Abzüge drohen Schweinehaltern

Künftig kann Danish Crown in Zeiten von Über- oder Unterangebot eine neue Stabilitätmaske aktivieren. Landwirte erhalten dann Abzüge für zu viel bzw. zu wenig gelieferte Schweine.

Lesezeit: 2 Minuten

Danish Crown will seine Schlachthöfe gleichmäßiger und planbarer mit Schweinen beliefern. Deshalb führt das Unternehmen zum 1. Juli 2023 eine neue Stabilitätsmaske für die Abrechnung von Schlachtschweinen ein.

Wie der Schlachtkonzern mitteilte, habe das Angebot an Schweinen in den letzten drei Jahren erheblich geschwankt. Dadurch konnte Danish Crown seinen Schlachthof in Horsens nicht optimal auslasten. Stattdessen seien erhebliche Kosten zum Vorhalten von Pufferkapazitäten in den Werken entstanden. Der Vorstandsvorsitzende Erik Bredholt spricht von einem dreistelligen Millionenbertrag pro Jahr.

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Abzüge für überschüssige oder fehlende Tiere

Der Verwaltungsrat hat daher mit Unterstützung der Vertreterversammlung beschlossen, die Abrechnungsregeln zu ändern. Spätestens ab dem 1. Juli 2023 muss jedes Genossenschaftsmitglied seine voraussichtlichen jährlichen Schlachtschweine-Lieferungen oder A-Mengen an Danish Crown melden. Die Meldung muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Kommt es zu stärkeren Ungleichgewichten am Lebendmarkt, wird die Stabilitätsmaske aktiviert. Die A-Mengen können Landwirte dann nicht mehr ändern. Außerdem gibt es Abzüge für Unter- und Übermengen bei den Schweinelieferungen. Eine Abweichung von bis zu 10 % bleibt dabei jedoch strafffrei.

Werden in Zeiten des Überangebots mehr als 10 % Schweine zu viel geliefert, werden für jedes zu viel abgelieferte Tier mindestens 50 dkr (6,71 €) und höchstens 220 dkr (29,55 €) abgezogen. Sind die Schweine knapp, müssen Landwirte bei mehr als 10 % zu wenig gelieferten Schlachtschweinen eine Abgabe von 75 dkr (10,07 €) pro Tier bezahlen. Liegt die Liefermenge bei unter 70 % der gemeldeten Anzahl Schweine, berägt der Abzug 100 dkr (13,43 €). Berechnungsgrundlage für die Abweichungen vom Zielkorridor sei ein rollierender 13-Wochen-Durchschnitt, erklärte Danish Crown.

Stabilitätsmaske nur bei anhaltenden Angebotsschwankungen aktiv

Der Schlachtkonzern betont, dass die Stabilitätsabzüge nur angewendet werden sollen, wenn der Verwaltungsrat ein anhaltendes Gesamtungleichgewicht beim Schlachtschweineangebot feststellt. Ein Abzug bei der Abrechnung erfolgt also nur in den Zeiträumen, in denen keine Kapazität für größere Schweinelieferungen vorhanden ist oder die Lieferungen so schnell zurückgehen, dass die Kapazität nicht ohne erhebliche negative Auswirkungen angepasst werden kann. Es werde keine Abzüge im Zusammenhang mit normalen biologischen Schwankungen, Umstrukturierungen oder verschobenen beziehungsweise vorverlegten Schweinen in Verbindung mit Feiertagen geben, so Danish Crown.

Umrechnungsfaktor: 1 dkr = 0,13 €

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