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topplus ASP in Niedersachsen

Fristverkürzung für die ASP-Sperrzone abgelehnt - Sperrfrist bis 14. Oktober

Ernüchterndes Signal aus Brüssel. Die EU-Kommission akzeptiert keine Fristverkürzung für die ASP-Sperrzone. Sie hält die Ausbruchsgefahr in Deutschland unvermindert hoch.

Lesezeit: 3 Minuten

Die betroffenen Landwirte in den deutschen ASP-Sperrzonen sind am Rande der Verzweiflung. Denn seit rund zwei Monaten dürfen sie nun nur mit Einschränkungen Ferkel und Schweine vermarkten. Und wenn Tiere abgeliefert werden dürfen, gibt es dafür oft keinen Cent. Jetzt der nächste Schock für die Ferkelerzeuger und Mäster: Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt.

EU sieht verschlechterte epidemiologische Situation

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Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.

In Berlin und Hannover hatte man bis zuletzt gehofft, dass die EU der Fristverkürzung zustimmt. Aus deutscher Sicht liegen ausreichend Fakten vor, die eine Verkürzung rechtfertigt. So sind bisher alle Untersuchungsergebnisse negativ. Und auch die Bekämpfung der Seuche sowie die Vorsorgemaßnahmen, um die Ausbreitung zu verhindern, haben gegriffen.

Kommission verweist auf internationale Standards

Auf top agrar-Anfrage verweist die EU-Kommission auf Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WHOA) und der EU. „Auf der Grundlage internationaler WHOA- und EU-Standards sowie unter Berücksichtigung der epidemiologischen Erwägungen könnte das Sperrgebiet für die ASP grundsätzlich nach drei Monaten aufgehoben werden, sofern es seit dem letzten Ausbruch keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen (oder Wildschweinen) gibt“, erklärt eine Kommissionssprecherin gegenüber top agrar. Es sei aktuell jedoch nicht möglich, die Einschränkungen, die seit dem 5. Juli gelten frühzeitig zu lockern. Nach wie vor bestünde ein großes Risiko der ASP-Übertragung in weitere Hausschweinbestände.

Die Kommissionsentscheidung sei auch darin begründet, dass sich die ASP zuletzt „negativ epidemiologisch entwickelt“ habe, so die Kommissionssprecherin. In der jüngsten Vergangenheit habe es immer wieder Infektionssprünge über lange Distanzen gegeben.

Problemlösung unklar

Offen ist derzeit, wie man nun die zu erwartenden Tierschutzprobleme lösen will. Denn Fakt ist, dass die Ferkel und Schweine jeden Tag schwerer werden und unklar ist, wer die Tiere schlachten kann. Die Bauern stehen wieder einmal im Regen. Es ist an der Zeit, dass die Politik endlich nachhaltige Lösungen präsentiert, die den betroffenen Landwirten endlich helfen.

ISN: Entscheidung unerhört und inakzeptabel

Aus Sicht der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN) ist die Entscheidung fachlich nicht zu begründen. Die Entscheidung aus Brüssel ist unerhört und nicht akzeptabel, heißt es in einer Stellungnahme. Es habe im Emsland lediglich einen einzigen positiven ASP-Fall gegeben, dem keine weiteren Fälle gefolgt seien.

„Man hat unverzüglich und sehr professionell alle Bekämpfungs- und Hygienemaßnahmen konsequent und sehr schnell umgesetzt. Es wurden im gesamten Restriktionsgebiet unzählige klinische Untersuchungen und Untersuchungen im Labor durchgeführt“, heißt es vonseiten der ISN weiter. Nach inzwischen fast acht Wochen und mehrfach abgelaufener Inkubationszeit sei nun klar: „Das Thema ist lange abgeräumt, ein erhöhtes Risiko zur Weitertragung des Erregers besteht nicht mehr – im Gegenteil! Insofern ist die Begründung der Ablehnung, dass aufgrund der verschiedenen Fällen ein erhöhtes Risiko bestehe, mehr als fadenscheinig.“

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