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Prozessauftakt Nordhausen

Mitarbeiter der Van-Asten-Tierzucht vor Gericht wegen 2.000 toter Schweine

Fragen über Fragen im Prozess um 2.000 erstickte Schweine. Warum hat der Mitarbeiter in Bereitschaft den Alarm nicht ernst genommen, war er überhaupt geschult und rechtlich zuständig und was sagte sein Chef?

Lesezeit: 3 Minuten

Weil bei einem Lüfterausfall im August 2022 im Stall der Van-Asten-Tierzuchtanlage in Nordhausen 2.089 Schweine erstickten, muss sich ein 28-jähriger ehemaliger Mitarbeiter vor dem Amtsgericht Nordhausen verantworten. Der MDR berichtet über den Prozess.

So erklärte eine Tierärztin vom Veterinäramt Nordhausen am Dienstag im Zeugenstand, dass die Güllegase durch den Lüfterausfall nicht mechanisch abgeführt wurden. Die Tiere atmeten sie ein, was die Atemwege reizte. Der Körper versuchte die Gase mit der Bildung von Flüssigkeit zu bekämpfen. Diese sammelte sich im Körper an, sodass die Schweine letztendlich durch ihre mit Flüssigkeit gefüllten Lungen ertranken.

Als Zeugen geladen waren Roland van Asten und seine Schwester Monique. Herr van Asten vermutet, dass auch viele Tiere einen Hitzetod starben, da es am 12. August 2022 sehr heiß gewesen sei.

Nach Alarm versucht einen Elektriker zu erreichen

In der Verantwortung sieht die Staatsanwaltschaft Mühlhausen einen 28-jährigen gelernten Landwirt aus dem Landkreis Nordhausen. Um 16 Uhr sei kein Mitarbeiter mehr vor Ort gewesen, obwohl es einen Bereitschaftsdienst gab. Die Tiere waren auch durch eine automatische Alarmkette geschützt, die Mitarbeiter per Telefon anrufen sollte. Das System ruft dazu nacheinander Personen einer Telefonliste an. Der Beschuldigte sei einer davon gewesen und habe den Alarm über einen Code angenommen. Damit war er rechtlich in der Verantwortung, zitiert der MDR die Anklage.

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe selbst versucht, den Betriebselektriker zu erreichen, was jedoch fehlgeschlagen sei. Der Elektriker wollte sich vor Gericht nicht äußern. Damit bleibt offen, warum ein Techniker im Bereitschaftsdienst nicht auf den Alarm reagierte. Der Angeklagte soll noch eine weitere Elektriker-Firma versucht haben zu erreichen, was aber angeblich an einer falschen Nummer scheiterte.

Vorgesetzter soll Eingreifen untersagt haben

In einem dritten Telefonversuch habe der Angeklagte dann mit seinem Vorgesetzten gesprochen. Dieser soll ihm gesagt haben, dass er die Lüftungsanlage nicht anrühren solle. Der Vorgesetzte bestreitet hingegen, dass es den Anruf gab; es steht Aussage gegen Aussage. Weitere Zeugenbefragungen sollen klären, ob dieses Telefonat tatsächlich am 12. August stattgefunden hat.

Fest steht offenbar momentan nur, dass hinter den vier Telefonnummern des Alarmsystems nur zwei Personen stecken. Da die erste nicht erreichbar war, blieb nur der Angeklagte übrig. Das Alarmsystem bei Van-Asten in Nordhausen habe also die Verantwortung für die dort eingestallten 50.000 Tiere auf eine einzige Person übertragen, heißt es.

Viele ungeklärte Fragen

Am Ende des Verhandlungstags blieben laut MDR zahlreiche Fragen offen, etwa ob der Angeklagte selbst zum Stall hätte fahren müssen, ob es überhaupt seine Aufgabe war, im Rahmen einer Rufbereitschaft in den Betrieb zu fahren, ob er per Fernzugriff auf die Computer der Lüftungsanlage zugreifen konnte und ob er zuvor eine Schulung erhalten hatte.

Am 18. Dezember geht der Prozess weiter.

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