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EU beschließt neue Emissionsregeln für Schweine- und Geflügelhalter

Tierhalter in der EU müssen sich ab 2030 auf neue Emissionsregeln einstellen. Die Industrieemissionsrichtlinie gibt dazu konkrete Bestandsgrenzen vor. Es bleiben aber einige Fragezeichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Institutionen haben sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf eine Reform der EU-Richtlinie über Industrieemissionen geeinigt. Die Verhandler der Europäischen Kommission, des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben damit neue Emissionsregeln für Industriebetriebe und „agro-industrielle“ Einrichtungen erlassen.

Das bestätigten sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten per Pressemitteilung am Mittwochmorgen. Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen von Stickoxiden, Ammoniak, Methan, CO2 und Quecksilber zu reduzieren, heißt es dort.

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Rinder bleiben außen vor

Schweine- und Geflügelhalter müssen sich ab 2030 auf neue Anforderung beim Thema Emissionsschutz einstellen. Die Rinderhaltung bleibt vorerst aus der Richtlinie ausgeschlossen.

Die EU-Institutionen haben sich auf folgende Bestandsgrenzen geeinigt:

  • Legehennen 300 GVE (ca. 21.500 Hennenplätze)
  • Mastgeflügel 280 GVE (ca. 40.000 Mastplätze)
  • Schweine 350 GVE (1.166 Mastschweine, 700 Sauen)
  • Gemischtbetriebe 380 GVE (Schwein und Geflügel)

Die EU-Kommission nutzt einen eigenen Umrechnungsschlüssel der Großvieheinheiten (GVE). Der in Deutschland gebräuchliche Umrechnungsschlüssel sieht beispielsweise 0,06 bzw. 0,16 GVE pro Mastschwein vor, der EU-Berechnungsschlüssel 0,3 GVE.

Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, eine Bestandsgrenze von 150 GVE für alle Nutztierarten einzuführen.

Ausnahmen für Tierwohlställe

Die Verhandler einigten sich offenbar auf Ausnahmen für ökologisch wirtschaftende Betriebe und „extensive“ Tierhaltungen, z.B. mit Freilandhaltung.

Anforderungen nicht klar

Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben zunächst beschlossen, welche Betriebe unter die Industrieemissionrichtlinie fallen sollen. Es steht noch nicht fest, welche Anforderungen die Betriebe konkret erfüllen müssen, um ihre Emissionen zu mindern.

Was im Detail auf Landwirte zukommt, die mit ihrer Tierhaltung die Bestandsgrenzen überschreiten, wird im sogenannten „Sevilla-Prozess“ bestimmt. In Sevilla sitzt der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission.

Was ist der "Sevilla-Prozess"?

Gemeinsam mit Experten aus den Regierungen der Mitgliedstaaten und Verbands- und NGO-Vertretern erarbeitet der Dienst die sogenannten „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) für die jeweiligen Branchen.

Auch für die Tierhalter in der EU wird es solche BVT-Merkblätter geben. Mit welchen Verfahren Landwirte Emissionen aus der Tierhaltung mindern sollen und ob die Regeln auch für Bestandsbauten greifen sollen, ist noch nicht klar.

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