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Rind, Schwein & Geflügel

EU-Parlament uneins: Welche Ställe fallen unter neue Emissionsregeln?

Die EU will, dass die Emissionen aus der Tierhaltung sinken. Brüssel ringt darum, ab welchen Bestandsgrößen neue Regeln drohen. Wie so oft streiten Umwelt- und Agrarpolitiker.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Umweltausschuss im Europaparlament möchte die von der EU-Kommission geplanten Emissionsregeln für Tierhalter entschärfen. Die Ausschussmitglieder fordern für Rinderhalter einen Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten (GVE). Für landwirtschaftliche Betriebe, die Schweine oder Geflügel halten, sollen Schwellenwerte von 200 GVE gelten.

Mit dem Gesetzentwurf zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED) will die EU Tierhalter dazu anhalten, ab bestimmten Bestandsgrößen emissionsmindernde Techniken zu verbauen. Unklar ist aktuell noch, ob diese Regeln für Neubauten oder auch für bereits bestehende Ställe gelten werden. Die Kommission hatte einen Schwellenwert von 150 GVE für alle tierhaltenden Betriebe gefordert.

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Agrarpolitiker lehnen GVE-Schlüssel ab

Der Umweltausschuss schwächt mit seinen Forderungen die Pläne der Kommission ab, geht aber gleichzeitig über den Vorschlag des Agrarausschusses im Europaparlament hinaus. Die Agrarpolitiker hatten gefordert die Rinderhaltung komplett von den Auflagen zu befreien und die Schweine- und Geflügelhaltung nicht über GVE-Grenzen in die Richtlinie einzubeziehen.

Vielmehr wollen die Agrarpolitiker die bislang gelebte Praxis der Stallplatz-Obergrenzen weiterführen. Für die Geflügelhaltung soll die Grenze, ab der emissionsmindernde Techniken gefordert werden, bei 40.000 Tieren liegen. Für die Schweinehaltung bei 2.000 Tieren.

Bevor das Europaparlament in die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission treten kann, müssen sich die Parlamentarier auf ihre endgültige Position einigen. Im Juli plant das Parlament über die IED im Plenum abzustimmen.

Was kommt auf Landwirte zu?

Was auf die Tierhalter durch die sogenannte Industrieemissionsrichtlinie zukommt, ist aktuell unklar. Die Landwirte, die mit ihren Ställen über die schlussendlich verabschiedeten GVE-Grenzen fallen, müssen die „besten verfügbaren Techniken“ anwenden.

Die werden in Absprache mit den Mitgliedstaaten von einer EU-Behörde mit Sitz im spanischen Sevilla beschlossen. Allerdings erst nachdem sich die EU-Institutionen im Trilogprozess endgültig auf die Richtlinie geeinigt haben.

Welcher GVE-Wert gilt?

Die GVE-Grenzen der EU hatten vor allem in Deutschland für Irritationen gesorgt. Denn die von der europäischen Statistikbehörde Eurostat kalkulierten Umrechnungswerte weichen von denen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ab.

In Deutschland bezieht man sich jedoch auf die KTBL-Werte. Der in Deutschland gebräuchliche Umrechnungsschlüssel sieht beispielsweise 0,06 bzw. 0,16 GVE pro Mastschwein vor, der EU-Berechnungsschlüssel 0,3 GVE.

Pro Milchkuh setzt Eurostat 1 GVE an, das KTBL rechnet mit 1,2 GVE.

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