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Otte-Kinast sauer auf Schlachtbranche: Schweine aus ASP-Sperrzone jetzt verarbeiten!

Barbara Otte-Kinast empört sich im Ausschuss über die mangelnde Bereitschaft der Schlacht- und Verarbeitungsbranche, Tiere aus der Sperrzone zur Schlachtung anzunehmen und anschließend zu verarbeiten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Afrikanische Schweinepest ist nachweislich aus dem Emsland verschwunden. Umso unverständlicher findet Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Ablehnung der EU für eine Fristverkürzung. Wie sie am Mittwoch im Ernährungsausschuss sagte, trete sie weiter dafür ein, die Sperrmaßnahmen auf den 5. Oktober zu verkürzen.

Als überhaupt nicht zufriedenstellend bewertet sie die mangelnde Bereitschaft der Schlacht- und Verarbeitungsbranche, Tiere aus der Sperrzone zur Schlachtung anzunehmen und anschließend zu verarbeiten.

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Bis dato seien mehr als 12.000 Schweine aus der ASP-Sperrzone zur Schlachtung verbracht worden. Das Fleisch von über 10.700 Tiere wurde in Kühlhäusern eingelagert. „Auch mit Blick auf den Tierschutz ist das ist viel zu wenig: Aktuell befinden sich in der ASP-Sperrzone rund 60.000 schlachtreife Schweine, davon mehr als 30.000 überschwere Tiere. Wöchentlich kommen ca. 6.000 schlachtreife Schweine hinzu“, betont sie.

Darum lehnen die Schlachter das Fleisch ab

Grund für die mangelnde Bereitschaft der Schlacht- und Verarbeitungsbranche, Tiere aus der ASP-Sperrzone zur Schlachtung anzunehmen, ist unter anderem die Notwendigkeit, dass das Fleisch der Tiere einer rechtlich vorgeschriebenen risikomindernden Behandlung zu unterziehen ist. Diese Behandlung ist mit abweichenden Produktionsabläufen verbunden und kann zu einer vom Standard abweichenden Qualität des Endprodukts führen.

Hinderlich ist laut Otte-Kinast auch die Tatsache, dass die nach risikomindernder Behandlung eigentlich frei handelbare Ware mit dem Makel „ASP“ derzeit nicht ohne Imageverlust vermarktbar ist. Der Lebensmitteleinzelhandel verweigere bisher ganz überwiegend die Abnahme entsprechender Ware.

Die Schlacht- und Zerlegebetriebe, die bereit waren, Tiere aus der ASP-Sperrzone zu schlachten und zu zerlegen, hätten im Vergleich zu den übrigen Schlachtungen und Zerlegungen erhöhte Kosten und könnten gegenwärtig kaum Erlöse erzielen, schilderte die CDU-Politikerin weiter.

Krisen- und Maßnahmenpläne sehen Schlachtung vor

Sie erinnerte an frühere Arbeitsgruppen, die als Vorbereitung auf einen Ausbruch der ASP in Niedersachsen Krisen- oder Maßnahmenpläne bzw. Krisenhandbücher erarbeitet hätten, so z. B. auch für Schlachtbetriebe und zum Umgang mit gemaßregeltem Fleisch. „Die mit der Schlachtung und Vermarktung befasste Arbeitsgruppe stellte seinerzeit einvernehmlich fest, dass eine Schlachtung von Schweinen aus Restriktionsgebieten sowie die Verarbeitung und Vermarktung des Fleisches solcher Tiere rechtlich und praktisch umsetzbar sein würde. Das aktuelle Tierseuchengeschehen in einem Hausschweinebestand ohne Infektionen bei Wildschweinen in einer Region mit vielen Schweinehaltungen hat jedoch zu anderen Erfahrungen geführt“, so Otte-Kinast.

Aufgrund der jüngsten Erfahrungen habe Niedersachsen für die nächste Agrarministerkonferenz einen Beschluss-Vorschlag eingebracht, der sich mit dem verbindlichen Vorhalten von Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten im Falle von Tierseuchen befasst.

Verbringen von Schweinen aus der Sperrzone

Zu einer gewissen Entspannung der Situation haben Erlasse des Ministeriums zum Verbringen von Schweinen bzw. Ferkeln in andere Betriebe derselben Lieferkette geführt, fuhr Otte-Kinast fort. Seit dem 22.08.2022 ist ein Verbringen von Schweinen in Betriebe derselben Lieferkette auch außerhalb der beiden Landkreise möglich.

Niedersachsen gewährt Billigkeitsleistung für Lagerkosten

Um den Schlachtstau zu lösen und tierschutzrelevante Missstände aufgrund einer Überbelegung der Ställe vorzubeugen, soll das Fleisch von geschlachteten Schweinen aus der Sperrzone übergangsweise gekühlt oder tiefgefroren in Kühlhäusern eingelagert werden. Auf diese Weise kann das Fleisch anschließend in marktgerechten Mengen weiterverarbeitet und in den Handel gebracht werden. So soll das fortdauernde Stocken der Wertschöpfungskette aufgelöst werden, berichtete die Politikerin am Mittwoch weiter.

„Dazu habe ich prüfen lassen, ob das Land nunmehr Kosten für das vorübergehende Einlagern des von den Tieren gewonnenen Fleisches in Kühlhäusern übernehmen kann. Dies hat sich als rechtlich zulässig erwiesen.“ Das Land werde daher eine Billigkeitsleistung gewähren. Eine entsprechende Förderrichtlinie habe das Ministerium erstellt. Sie wird in Kürze im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und auf der Homepage des ML eingestellt.

Die Billigkeitsleistung wird rückwirkend auf den 05.07.2022 ihre Wirkung entfalten, sodass die zusätzlichen Lagerkosten auch für bereits eingelagerte Ware finanziell vergütet werden können. Die ersten Schlachtungen aus der Sperrzone hatten bereits am 29.07.2022 stattgefunden.

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