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Haltungskennzeichnung

ProVieh: Premiumstufe nicht exklusiv Biobetrieben vorbehalten

ProVieh fordert, dass die Premiumstufe der Haltungskennzeichnung sowohl konventionellen als auch Biobetrieben offensteht. Ansonsten sei dies eine Absage an das Engagement konventioneller Betriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierschutzorganisation ProVieh zeigt sich angesichts der bisherigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Haltungskennzeichnung enttäuscht. Sie fordert das BMEL auf, ein ganzheitliches, faires Konzept vorzulegen. Die höchste Stufe der Haltungskennzeichnung dürfe laut ProVieh nicht ausschließlich Biobetrieben vorbehalten sein. „Dadurch werden konventionelle Betriebe mit tierfreundlichen Haltungsformen wie Auslauf oder gar Freiland unterhalb von Biobetrieben eingeordnet, auch wenn ihre Haltung aus Tierschutzsicht sogar über den Biokriterien liegt“, kritisierte Anne Hamester von ProVieh in einer Pressemitteilung.

Premiumstufe für konventionell und bio

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Die Tierschutzorganisation fordert demnach eine Premiumstufe der Freilandhaltung, die sowohl konventionellen als auch Biobetrieben offenstehe und den Fokus auf die Haltung und den Tierschutz lege. Gleiche Haltungsbedingungen nur aufgrund der fehlenden ökologischen Wirtschaftsweise minderwertig zu bewerten, sei fachlich nicht zu begründen, kritisiert die Organisation. Laut ProVieh hätten Flächenbindung, Biodiversität oder der Einsatz von Pestiziden auf dem Acker keinen Einfluss auf die Lebensrealität der Tiere.

Würde die Premiumstufe nur Biobetrieben offenstehen, könnten weniger Tiere von den anspruchsvollsten Haltungsanforderungen profitieren, moniert die Tierschutzorganisation. Dies sei fatal und wäre eine Absage an das fortschrittliche Engagement konventioneller Betriebe. "Insbesondere einem grün geführten Ministerium könnte diese Diskriminierung der konventionellen Landwirtschaft angelastet werden", so ProVieh weiter.

Anhebung des Mindeststandards gefordert

Zudem forderten die Tierschützer, dass sich die Stufen der Kennzeichnung klar voneinander abgrenzten und bereits in der Einstiegsstufe durch Anhebung des gesetzlichen Mindeststandards einen Mehrwert für die Tiere bieten. Über der Stufe des gesetzlichen Mindeststandards eine zusätzliche Stufe à la „Stallhaltung Plus“ einzuführen und nicht wie ursprünglich geplant, die Stufe des Außenklimas einzuführen – davon hält die Tierschutzorganisation nichts.

"10 % mehr Platz und Beschäftigungsmaterial sind Minimalverbesserungen, die nicht in eine höhere Stufe, sondern in einen gesetzlichen Mindeststandard gehören,” so Anne Hamester von ProVieh.

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