Die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden klammheimlich ohne Beteiligung von Fachverbänden verschärft. Es reicht, sagt top agrar-Redakteur Marcus Arden.
Deutsche Ferkelerzeuger und Schweinemäster werden seit Jahren mit immer neuen gesetzlichen Vorschriften mürbe gemacht. Moralisch zweifelhaft sind die jüngsten Verschärfungen in den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hier hat eine Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz durchgesetzt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Bewegungsbuchten von 6,5 m2 künftig nochmals erweitert werden muss. Und das nicht nur im Neubaufall, sondern auch bei bereits bestehenden Buchten, sofern diese nach dem 9. Februar 2021 gebaut wurden!
Moralisch verwerflich ist der Vorgang deshalb, weil die Neuerungen erstens still und leise und ohne Beteiligung der Offizialberatung und der Fachverbände durchgesetzt wurden. Und zweitens, weil sie fachlich zu hinterfragen sind. Warum braucht eine Sau in der Bewegungsbucht einen Wenderadius von 2 m, während im Deckzentrum und Wartestall 1,6 m ausreichen? Das verstehe wer will. Und ob dem Tierschutz damit gedient ist, ist ebenfalls fraglich. Stallbauexperten weisen immer wieder darauf hin, dass bei einem zu großen Platzangebot die Saugferkelverluste steigen, weil sich die Sau ständig hin und her rollt.
Unabhängig davon, ob man nun Verfechter oder Gegner der Nutztierhaltung ist: Beim Umgang mit den Bauern sollten auch diejenigen, die gesetzliche Vorgaben erlassen oder ändern, mehr Anstand wahren! Es geht nicht, ständig mit dem moralischen Zeigefinger auf die Schweinehalter zu zeigen und im Hinterzimmer die Vorschriften immer wieder zu verschärfen. Die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung geht nur mit den Bauern zusammen. Sie haben es nicht verdient, länger Freiwild zu sein, dass der Willkür anderer schutzlos ausgesetzt ist! Wir brauchen dringend mehr Anstand im Umgang mit den Nutztierhaltern!
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Deutsche Ferkelerzeuger und Schweinemäster werden seit Jahren mit immer neuen gesetzlichen Vorschriften mürbe gemacht. Moralisch zweifelhaft sind die jüngsten Verschärfungen in den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hier hat eine Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz durchgesetzt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße der Bewegungsbuchten von 6,5 m2 künftig nochmals erweitert werden muss. Und das nicht nur im Neubaufall, sondern auch bei bereits bestehenden Buchten, sofern diese nach dem 9. Februar 2021 gebaut wurden!
Moralisch verwerflich ist der Vorgang deshalb, weil die Neuerungen erstens still und leise und ohne Beteiligung der Offizialberatung und der Fachverbände durchgesetzt wurden. Und zweitens, weil sie fachlich zu hinterfragen sind. Warum braucht eine Sau in der Bewegungsbucht einen Wenderadius von 2 m, während im Deckzentrum und Wartestall 1,6 m ausreichen? Das verstehe wer will. Und ob dem Tierschutz damit gedient ist, ist ebenfalls fraglich. Stallbauexperten weisen immer wieder darauf hin, dass bei einem zu großen Platzangebot die Saugferkelverluste steigen, weil sich die Sau ständig hin und her rollt.
Unabhängig davon, ob man nun Verfechter oder Gegner der Nutztierhaltung ist: Beim Umgang mit den Bauern sollten auch diejenigen, die gesetzliche Vorgaben erlassen oder ändern, mehr Anstand wahren! Es geht nicht, ständig mit dem moralischen Zeigefinger auf die Schweinehalter zu zeigen und im Hinterzimmer die Vorschriften immer wieder zu verschärfen. Die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung geht nur mit den Bauern zusammen. Sie haben es nicht verdient, länger Freiwild zu sein, dass der Willkür anderer schutzlos ausgesetzt ist! Wir brauchen dringend mehr Anstand im Umgang mit den Nutztierhaltern!