Ab jetzt können Schweinehalter, die ihre Tiere in den oberen Haltungsstufen Frischluft, Auslauf/Weide bzw. Bio halten, Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung stellen. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Förderung der laufenden Mehrkosten in den Tierwohl-Haltungssystemen, wie die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) mitteilt.
Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden können, müssen sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. Laut BLE wurden bislang rund 20 Organisationen bzw. Kontrollsysteme anerkannt.
Die Liste mit den anerkannten Organisationen und Kontrollsystemen finden Sie hier. Sie wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.