Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Tierwohl im Schweinestall

Wie unterscheiden sich ITW und Stufe 2 der Haltungskennzeichnung?

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist verkündet. Ab 2025 wird die Initiative Tierwohl ihre Kriterien angleichen. Lohnt es sich für Schweinemäster, jetzt schon den Stall umzurüsten?

Lesezeit: 6 Minuten

Dieser Beitrag erschien zuerst beim Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Der Inhalt kurz gefasst:

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Das Tierhaltungskennzeichnungs­gesetz (THKG) ist seit letzter Woche in Kraft. Es sieht fünf Haltungsformen vor.
  • Alle Schweinemastbetriebe müssen ihre Haltungsform bis einschließlich 31. Juli 2024 melden.
  • Die Stufe „Stall“ entspricht dem gesetzlichen Standard und erfordert keine Veränderungen.
  • Die Stufe „Stall+Platz“ kommt den aktuellen ITW-Kriterien am nächsten. 2025 ist eine Angleichung an das THKG zu erwarten.
  • NRW fördert spezielle Investitionen in mehr Tierwohl mit einem Zuschuss von 40 % der Nettoinvestition.

Bis zum 31. Juli 2024 haben Schweinemäster Zeit, ehe sie ihre Ställe in eine von fünf Haltungsstufen einordnen müssen. Das Ganze per Meldung an die zuständige Behörde – welche das ist, bestimmen die Bundesländer. Das fordert das im Juli ­verabschiedete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, kurz THKG. Es ist am vergangenen Mittwoch im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit startet die gut elfmonatige Übergangsfrist.

Was kommt jetzt auf Schweinemäster zu? Welche Folgen hat das für Teilnehmer der Initiative Tierwohl? Gibt es Fördermöglichkeiten für Tierwohl-Investitionen?

Was das Gesetz fordert

Mit dem THKG hat der Staat fünf verschiedene gesetzliche Haltungsstufen definiert. Zunächst gelten diese nur für Mastschweine. Eine Ausweitung auf andere Tierarten ist geplant.

Daneben gibt es die freiwillige Haltungskennzeichnung mit vier Haltungsformen, die die Wirtschaft bereits im Jahr 2019 erfolgreich eingeführt hat.

Beide unterscheiden sich nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich. Vom THKG werden Haltungskriterien für fünf Stufen definiert:

  • Stall,
  • Stall+Platz,
  • Frischluftstall,
  • Auslauf/Weide,
  • Bio.

Die Einstiegsstufe „Stall“ bildet den geltenden gesetzlichen Standard ab. Mäster in dieser Haltungsform müssen keine zusätzlichen Anforderungen an die Haltung erfüllen. Die fünfte Stufe ist Biobetrieben vorbehalten. Dazwischen bewegen sich Haltungsformen mit zusätzlichem Komfort bis hin zu Außenklima, Auslauf oder sogar Weidegang.

Wie weiter bei der ITW?

Für die meisten Schweinehalter ist die Stufe 2 „Stall+Platz“ am inte­ressantesten. Diese kommt den ­aktuellen Kriterien der Initiative Tierwohl (ITW) am nächsten, stellt aber zusätzliche Anforderungen. Etwa die Hälfte aller Mäster sowie ein Großteil der Erzeugerring-Mitglieder nehmen an der Initiative Tierwohl teil und planen das auch für die Zukunft. Sie fragen deshalb zu Recht: Wie geht es weiter?

Für das Jahr 2024 bleiben die Anforderungen der ITW unverändert. Doch ab dem Jahr 2025 sollen die Kriterien der Stufe „Stall+Platz“ des THKG zum Tragen kommen.

Diese Kriterien sind im Gesetzestext leider nur vage beschrieben. Noch fehlen genaue Definitionen der einzelnen Anforderungen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich schon jetzt mit den neuen Kriterien auseinanderzusetzen. Denn durch staatliche Förderung können die Investitionskosten einzelner Kriterien deutlich sinken.

Drei Grundkriterien

Das Gesetz unterscheidet zwischen Grund- und Wahlkriterien.

Folgende drei Grundkriterien sind verpflichtend für alle teilnehmenden Betriebe in der Haltungsform 2:

  • 12,5 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben,
  • organisches Beschäftigungsmaterial, das untersuchbar, bewegbar und veränderbar ist,
  • Raufutter zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial.

Damit benötigen die Schweine mindestens 0,844 m²/Tier in der Hauptmastphase von 50 bis 110 kg Lebendgewicht (LG). Die ITW fordert aktuell mit 0,825 m²/Tier etwas weniger Platz.

Beschäftigungsmaterial wird aktuell bereits in der gesetzlichen Haltungsstufe gefordert, sodass es keine zusätzliche Anforderung darstellt. Wichtig: Es muss organisch, faserreich und von jedem Schwein untersuchbar, veränderbar und beweglich sein.

Zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial muss Raufutter gegeben werden. Welche Anforderungen an das Raufutter gestellt werden, ist noch nicht klar. Es liegt aber nahe, dass sie sich an den Borgaben der Initiative Tierwohl orientieren werden.

Drei aus neun zur Wahl

Zusätzlich zu den Grundkriterien gibt es in der Haltungsform „Stall+Platz“ neun Wahlkriterien. Davon müssen mindestens drei Elemente umgesetzt werden. Die nachfolgenden Wahlkriterien lassen viel Interpretationsspielraum zu, sodass sie abschließend noch vom Gesetzgeber präzisiert werden müssen.

Folgende Alternativen stehen zur Wahl:

  • Kontaktgitter zwischen den Buchten,
  • Trennwände innerhalb einer Bucht, die verschiedene Funktionsbereiche voneinander abgrenzen,
  • ein oder mehrere erhöhte Ebenen über der Bodenfläche,
  • Mikroklimabereiche, sodass innerhalb einer Bucht verschiedene Temperaturbereiche angeboten werden.
  • unterschiedliche Lichtverhältnisse innerhalb einer Bucht,
  • Scheuervorrichtungen,
  • offene Tränken zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Tränken,
  • Liegebereich,
  • sonstige Elemente, die eine zusätzliche Strukturierung der Bucht ermöglichen.

Relativ klar geregelt ist Folgendes: Das Kontaktgitter zwischen den Buchten muss mindestens drei Schweinen einer Gruppe gleichzeitig den Kontakt zu den Tieren einer anderen Gruppe ermöglichen. Wie viel Platz dabei für ein Schwein vorgesehen ist, steht noch nicht fest. Die Trennwände müssen die unterschiedlichen Funktionsbereiche einer Bucht abgrenzen. Erhöhte Ebenen über der Bodenfläche werden nicht auf die geforderten 0,844 m² angerechnet. Der Liegebereich darf einen Perforationsanteil von höchstens 5  % vorweisen und muss weich oder eingestreut sein. Dabei ist in der Hauptmastphase eine Liegefläche von 0,6 m² je Tier vorgegeben. Die offenen Tränken müssen in einem Verhältnis von 1 : 24 Tieren zusätzlich zu den ­gesetzlich geforderten Tränken (1 : 12) dargeboten werden.

Bislang eher vage definiert sind der Mikroklimabereich sowie die unterschiedlichen Lichtverhältnisse. Die sonstigen Elemente, die eine zusätzliche Buchtenstrukturierung ermöglichen, sind ebenfalls nicht näher beschrieben. Auch zu den Scheuervorrichtungen gibt es noch keine Definition.

Stall+Platz+Auslauf?

Für Mäster, die die Haltungsform Stall+Platz wählen, aber die Wahlkriterien nicht erfüllen wollen, bietet das THKG eine Alternative: Einen Auslauf, in dem die Tiere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrnehmen können. Wenn die Schweine jederzeit eine umgrenzte Fläche außerhalb des Stalls aufsuchen können, reicht es aus, wenn der Stall die Basiskriterien erfüllt. Auf zusätzliches Raufutter kann der Betrieb in diesem Fall verzichten.

Tierwohl: 40 % Förderung in NRW

Vor allem offene Tränken und Scheuermöglichkeiten können für Betriebe in NRW sehr attraktiv sein. Denn NRW fördert spezielle Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls durch einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Nettoausgaben. Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist der Zuschussbetrag auf 20  000 € in den letzten drei Steuerjahren begrenzt.



Es müssen mindestens 2500 € investiert werden, damit der Mindestförderbetrag von 1000 € erreicht wird. Neben Scheuervorrichtungen und offenen Tränken umfasst die Förderung weitere Gegenstände. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.