Der Einsatz von organischem Dünger, also beispielsweise Gülle oder flüssiger Gärrest aus der Biogasanlage, ist in Deutschland hoch reglementiert. Genaue Vorgaben gibt es dabei nicht nur für den Zeitpunkt und die Höhe der Düngegaben, sondern auch für die Technik, mit der Gülle und Gärrest an die Pflanze gebracht werden darf.
Welche Technik heute zur Gülleausbringung nicht mehr erlaubt ist
Nach einer Übergangsfrist von 2007 bis 2016 hatte die Düngeverordnung 2016 bereits einige Gerätschaften von den Äckern und Wiesen verbannt (top agrar berichtete). Dazu gehören:
Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle,
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe,
Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird.
Als Begründung wurde damals die für eine pflanzengerechte Düngung zu geringe Verteilgenauigkeit angeführt. Der Großteil dieser Techniken spielte in der Praxis zu diesem Zeitpunkt aber ohnehin fast keine Rolle mehr.
Prallteller und Schwenkverteiler nur noch auf Grünland oder unbestelltem Acker
Auf bestellten Äckern ist seit dem Jahr 2020 nur noch die bodennahe Gülleausbringung erlaubt. Im Grünland und auf unbestellten Ackerflächen dürfen nach unten abstrahlende Prallteller und Schwenkverteiler allerdings noch eingesetzt werden.
Wer Gülle oder Gärrest heute mit einem Prallteller oder Schwenkverteiler breit auf dem unbestellten Feld verteilt, für den gilt eine Einarbeitungspflicht innerhalb von vier Stunden. Ab 2025 gesteht der Gesetzgeber den Landwirten dafür nur noch eine Stunde zu.
Im selben Jahr werden der Prallteller und der Schwenkverteiler auch von den Wiesen verschwinden. Dann greift auch hier das heute schon auf bestellten Ackerflächen bestehende Verbot der Breitverteilung.
Achtung: Liegen die zu düngenden Flächen in einem Roten Gebiet, kann die Einarbeitungspflicht je nach Bundesland schon heute nach einer Stunde greifen.
Bodennahe Gülleausbringung mit Schleppschlauch und Schleppschuh
Bei einem Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler wird die Gülle oder der Gärrest unmittelbar über dem Boden ausgebracht. Bei ersterem schleift das Schlauchende über den Boden und teilt so den Bestand leicht. Bei zweiterem enden die Schläuche in einem Schuh, der den Bestand noch besser teilt und den Boden dabei leicht anritzt.
Wegen ihrer Vorteile hinsichtlich der Verteilgenauigkeit, sowie der geringeren Geruchs- und Ammoniakemissionen sind beide Techniken schon heute auf vielen Betrieben anzutreffen. Demgegenüber stehen allerdings im Vergleich zum Prallteller oder Schwenkverteiler deutlich höhere Preise und Maschinengewichte.
Ein Streitpunkt zwischen Landwirten, Technikherstellern, Wissenschaft und Gesetzgeber ist nach wie vor das Thema Futterverschmutzung im Grünland, die sogenannten „Güllewürste“. Diese können entstehen, wenn die in Streifen abgelegte Gülle bei ungünstiger Witterung (heiß, keine Niederschläge) und/oder aufgrund eines zu hohen TS-Gehalts nicht ordentlich im Boden versickert, sondern obenauf liegen bleibt. Beim Wachsen können die Grashalme die Verschmutzung mit nach oben tragen, sodass die Güllereste beim Mähen ins Futter gelangen können. Forschungsprojekte verschiedener Bundesländer arbeiten derzeit an dieser Fragestellung.
Direkte Injektion der Gülle mit Schlitzgerät oder Güllegrubber
Ein Schlitzgerät schneidet den Boden auf und legt die Gülle in diesem Schlitz ab. Dieses Vorgehen zählt für den Gesetzgeber ebenfalls zur streifenförmigen Gülleausbringung und wird als direkte Einarbeitung gewertet. Anwendbar ist es auf Grünland wie auf bestellten und unbestellten Äckern.
Der technische Aufwand ist hierbei ungleich höher als bei beispielsweise einem Schleppschlauchverteiler, ebenso der Verschleiß. Dementsprechend hochpreisig ist diese Technik und fordert eine entsprechende Auslastung. Da sie in der Regel nur in Kombination mi großen Güllefässern oder Selbstfahrern eingesetzt wird, ist sie meist auch nur auf Großbetrieben oder im überbetrieblichen Einsatz rentabel zu betreiben.
Ähnliches gilt für Güllegrubber oder entsprechend ausgerüstete (Kurz-)Scheibeneggen, die direkt am Behälter montiert werden. Kommen sie auf dem Acker zum Einsatz, entfällt die Einarbeitungspflicht ebenfalls.
Ab 2025 (fast) nur noch bodennahe Gülleausbringung
Wie bereits erwähnt greift das Verbot der Breitverteilung von Gülle ab dem 01. Januar 2025 auch auf Grünland. Dann müssen Gülle und Gärrest auch auf Grünland, Dauergrünland oder bei mehrschnittigem Feldfutterbau streifenförmig ausgebracht werden. Einzig auf unbestellten Äckern darf dann noch breit verteilt werden.
In gewissen Fälle haben die Bundesländer allerdings Spielraum für Ausnahmen – beispielsweise für kleinere Betriebe, steile Flächen oder sehr dünnflüssige Dünger.