Gülle und Wirtschaftsdünger
Gülle setzt sich hauptsächlich aus tierischen Ausscheidungen wie Urin und Kot zusammen und wird in der Land- und Forstwirtschaft als natürlicher Dünger auf Nutzflächen eingesetzt.
Landwirte und Betriebe müssen sich bei der Ausbringung der Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen an den rechtlichen Beschränkungen der Düngeverordnung (DüV) orientieren und dürfen bei bestimmten Witterungsbedingungen wie Überschwemmungen oder Frost sowie während der winterlichen Kernsperrzeit keine Gülle ausfahren.
Durch die regelmäßigen tierischen Ausscheidungen entstehen auch außerhalb der Gülle-Zeiten größere Güllemengen, die erhöhte Lagerkapazitäten in geschlossenen oder offenen Silosystemen erforderlich machen. Je nach Tierart wird Gülle in verschiedene Gruppen wie Schweine- oder Rindergülle differenziert und unterscheidet sich diesbezüglich auch in der Zusammensetzung der enthaltenen Nährstoffe.
Um erhöhte Nitratgehalte, Rückstände von Tierarzneimitteln oder anderen Inhaltsstoffen im Grundwasser zu vermeiden, werden rechtliche Rahmenbestimmungen wie Grenzwerte, Ausbringungsverbote und Grundsätze der Düngemittelanwendung in der seit 1996 existenten Düngeverordnung geregelt. Trotz der angegebenen Beschränkungen gerät die Ausbringungsmenge von Gülle durch überschrittene Grenzwerte und erhöhte Nitratkonzentrationen immer wieder in die Kritik: Nach Angaben der EU-Kommission kommt Deutschland in der Europäischen Union auf die zweithöchste Nitratkonzentration im Wasser, die laut Kommission vorwiegend auf landwirtschaftliche Quellen wie Gülle oder Mist zurückzuführen sei.
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