Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Gülle bodennah ausbringen

Gülle: Was spricht für die bodennahe Ausbringung?

Bodennahe Gülleausbringung verpflichtend oder freiwillig? Welche Aspekte hier zu bedenken sind, hat Franz Xaver Hölzl von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK Oberösterreich zusammengestellt.

Lesezeit: 7 Minuten

Die bodennahe, streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert Ammoniakverluste, steigert die Stickstoffeffizienz und erzielt höchste Futterqualität.

Schnell gelesen

Geringere Ammoniakverluste, höhere  Stickstoffeffizienz und hohe Futterqualität: Das erreicht man mit der bodennahen, streifenförmigen Gülleausbringung.

Wird das Ziel von 15 Mio. m3 bodennah ausgebrachtem Wirtschaftsdünger bis 2030 erreicht, können etwa 50 % der notwendigen Reduktion von ca. 10.000 t Ammoniak geschafft werden.

Die Landwirtschaftskammer vertritt das Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang.“

Bis Ende 2025 müssen aber noch zusätzlich zu der bisher bodennah ausgebrachten Menge von 7,5 Mio. t weitere 4,5 Mio. t hinzukommen. Dafür ist laut LK eine hohe Beteiligung notwendig.

Höchste Futterqualität

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie die Ausbringungstechnik und die Futterqualität zusammenhängen, zeigt eine Auswertung des LK-Silageprojektes 2020 aus über 900 Silageuntersuchungen (Übersicht 1). Sowohl die Buttersäure- als auch die Clostridien-Gehalte sind bei der Gülleausbringung mittels Schleppschuh am niedrigsten. Daneben bringt auch die Gülleseparierung bessere Futterqualitäten, wie aktuelle Auswertungen von Gerald Stögmüller vom Futtermittellabor Rosenau der LK NÖ zeigen. 

Bis 2030 sollte die bodennah ausgebrachte Menge bei ca. 15 Mio. m3 liegen. Nur dann ist nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ keine gesetzliche Verpflichtung mehr notwendig. Wird dieses erreicht, können allein mit dieser Maßnahme etwa 50 % der notwendigen Reduktion von ca. 10.000 t Ammoniak geschafft werden. Denn der Schleppschlauch spart gegenüber dem Breitverteiler etwa 30 % mehr Ammoniak ein, die Schleppschuhtechnik 50 % und die Gülleinjektion 80 %. Die zweite Hälfte soll durch weitere Maßnahmen erreicht werden. Dazu zählen die Einarbeitungsverpflichtung, spezielle Anforderungen an die Harnstoffdüngung oder die Abdeckung von Güllegruben (siehe dazu aber den Kasten "Ziel des Bauernbudes").

Außerdem soll dies durch weitere von ÖPUL- oder Investitionsförderung unterstützte Maßnahmen erreicht werden, wie die N-reduzierte Fütterung bei Schweinen, Anforderungen beim Neubau von Ställen, die Forcierung der Weidehaltung, Gülleverdünnung (mindestens 1 : 1). Laut den für die österreichische Luftschadstoffinventur verantwortlichen Experten ist ein Abtausch von oder der Verzicht auf einzelne Maßnahmen leider nicht möglich.

Hierzu vertritt die LK das Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“, d. h. „Investitionsförderung und ÖPUL vor gesetzlichen Regelungen“. Darüber hinaus ist die Abstockung von Tierbeständen aufgrund von Vorgaben der Ammoniakreduktion ein absolutes Nicht-Ziel! Denn die Vorgaben zur Ammoniakminderung in Österreich können auch mit anderen, verträglicheren Maßnahmen erreicht werden – dies aber nur mit großer Anstrengung und hoher Beteiligung. Diese für die Landwirtschaft kostspieligen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht finanzierbar. Deshalb sind folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht worden:

  • Mit 1. Jänner 2024 ist das Impulsprogramm landwirtschaftliche Investitionsförderung gestartet. Durch die Erhöhung um 64 Mio. € werden Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungssysteme sowie spezifische Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt. Konkret werden die anrechenbaren Gesamtkosten für Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungssysteme sowie bestimmte Investitionen im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung von ursprünglich 400.000 auf 500.000 € erhöht.

  • Das Impulsprogramm ÖPUL bietet seit 1. Jänner 2024 verschiedene Förderungen. In der Übersicht 2 sind die für die Ammoniakreduktion relevanten Maßnahmen angeführt.

Bereits 7,5 Mio. Kubikmeter bodennah ausgebracht

Die Entwicklung der bodennahen Gülleausbringung in Österreich verläuft sehr dynamisch. Im ÖPUL 2015 (2007 bis 2022) hat die bodennahe Menge bis zum Jahr 2020 ca. 3,2 Mio. m3 betragen. Und allein 2023 sind über 7,4 Mio. m3 im ÖPUL beantragt worden. Davon werden in Oberösterreich über 47 %, in Niederösterreich ca. 26 % und in der Steiermark über 12 % ausgebracht. Laut Berechnungen fallen in Österreich ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger an. Wenn alle Betriebe mit mehr als 20 GVE auf allen Flächen in Österreich unter 18 % Hangneigung die bodennahe Ausbringung umsetzen, ergibt das eine Menge von ca. 15 Mio. m3. Bis Ende 2025 sollte es unbedingt gelingen, 80 % davon, also etwa 12 Mio. m3, bodennah auszubringen.

Denn in der Ammoniak-Reduktions-Verordnung 2023 ist festgeschrieben, dass die Verpflichtungen darin bis zum 31. Dezember 2025 einer Evaluierung zu unterziehen sind. Dabei ist unter anderem zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.

Wenn die 12 Mio. m3 erreicht werden, bestehen gute Chancen, dass nach Ablauf dieser GAP- und ÖPUL-Periode, das heißt nach 2027, die Maßnahmen auch weiterhin durch die öffentliche Hand unterstützt werden können. Sollte die Evaluierung ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung notwendig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr durch ÖPUL-Maßnahmen unterstützt werden. Bis 2030 schließlich sollte die bodennah ausgebrachte Menge bei ca. 15 Mio. m3 liegen. Für Rinderbetriebe wird die mögliche bodennahe streifenförmige Ausbringung auf ca. 9 Mio. m3 eingeschätzt. Das sind etwa 50 % der anfallenden Gesamtmenge bei Rindern. Hier sind die kleine Betriebsstruktur, der Anteil von 70 % Berggebiet und die zahlreichen Steillagen etc. berücksichtigt. In der Schweinehaltung fallen ca. 7,5 Mio. m3 Gülle an. Davon wird für ca. 80 %, also für etwa 6 Mio. m3, die bodennahe Ausbringung als umsetzbar erachtet.

Eine möglichst dünne Gülle ist Voraussetzung, dass diese schnell in den Boden einsickern und wirksam werden kann. Dünne Konsistenz ist auch Voraussetzung, dass bodennahe streifenförmige Ausbringung problemlos funktioniert. Eine hohe Verdünnung (mindestens 1 : 1) mit Wasser ist bei den meisten Betrieben aus technischen und ökonomischen Gründen (mehr Lagerraumbedarf und Ausbringungsmengen, Güllegrube-Feld-Entfernung) nicht möglich. Daher hat sich die Gülleseparierung als weiterer Lösungsansatz herauskristallisiert. 2023 sind in Österreich über 1,2 Mio. m3 Rindergülle separiert worden. Betriebe, bei denen die bodennahe streifenförmige Ausbringung nicht möglich ist, können die Ammoniakverluste durch Gülleverdünnung mit Wasser oder durch Gülleseparierung minimieren.

Wo ist Verdünnung sinnvoll?

Die Gülleverdünnung ist eine altbekannte Ammoniak-Emissions-Minderungsmaßnahme und in den UNECE-Rahmenrichtlinien 2015 ab einem Verdünnungsgrad von 1 : 1 mit dem Minderungsfaktor von 30 % angeführt. Dort wird dazu bemerkt, dass die Verdünnung eher nur bei kleinen landwirtschaftlichen Betrieben sinnvoll erscheint und das zusätzlich auszubringende Wasser die Ausbringleistung reduziert sowie die Kosten erhöht. Laut Inventurexperten wird die Gülleverdünnung in den Studien abgefragt und als Emissionsminderung berücksichtigt. Aufgrund der schwierigen und nicht schlüssigen Nachweisbarkeit wird die Verdünnung den „Soft Facts“ zugeordnet (siehe Kasten). Daher ist nur ein begrenztes Minderungspotenzial in der Inventur anwendbar.

Kasten

Mehr Klarheit zur Gülleverdünnung

Über Neuerungen beim Thema Gülleverdünnung hat uns Bernhard Tafelmeier-Marin informiert. Er hat Gespräche dazu im Landwirtschaftsministerium geführt. „Damit die Gülleverdünnung in Verfahren und Techniken der Kategorie 1 integriert werden kann und nicht mehr zu den „Soft Fakts“ gerechnet wird, ist die Messbarkeit und Belegbarkeit nun vorhanden“, sagt der Berater.

Die Gülleverdünnung sei in der österreichischen Luftschafstoffinventur mit einem geringen Wert von 3 % miteinberechnet. Tafelmeier-Marin: „Nun könnte auch die Gülleverflüssigung wie die bodennahe Gülleausbringung im Mehrfachantrag erfasst werden. Im BML machten wir klar, dass ein Wert bei der Gülleverflüssigung von minimum 30 % in Österreich angestrebt wird. Das würde eine Ammoniakeinsparung von ca. 3,3 kt ergeben.“ Zusätzlich solle das verwendete Prozesswasser miteinberechnet werden. Bis 15. April sollen laut dem Berater Wirtschaftlichkeitsberechnungen der bodennahen Gülleausbringung und der Gülleverdünnung mit gleichen Basiswerten gemacht werden, um die Effizienz der gesteuerten Gülleverflüssigung final zu bestätigen. Dabei dürfen Förderungen laut Tafelmeier-Marin nicht miteinberechnet werden

Ziel des Bauernbundes

Grubendeckel-Pflicht soll fallen

Die in der Ammoniakreduktions-Verordnung enthaltene Pflicht zur festen Abdeckung von Güllegruben soll fallen. Das erklärten kürzlich Bauernbund-Präsident Georg Strasser und Bauernbund-Direktor David Süß vor Agrarjournalisten in Wien.

Diesen Punkt wolle der Bauernbund in den Verhandlungen mit dem Regierungspartner noch stoppen. „Wir sind fachlich schon sehr weit fortgeschritten, es soll alternative Maßnahmen zur verpflichtenden Güllegrubenabdeckung geben, die umzusetzen sind, aber weniger weh tun. Hier brauchen wir eine stabile Achse zu den Grünen und eine stabile Regierung, um das zu schaffen“, meint der Bauernbundpräsident. Er hofft noch vor dem Herbst auf eine Einigung, mit der auch die EU zufrieden ist.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.