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topplus Gülleverdünnung

„Es geht auch ohne Abdeckung der Güllegrube“

Die Ammoniakreduktionsverordnung verlangt den Bauern schwer zu bewältigende Maßnahmen ab. Güllefachberater Bernhard Tafelmeier-Marin und Milchbauer Sepp Handl stellen eine Alternative vor.

Lesezeit: 6 Minuten

Klirrende Kälte an diesem Jännermorgen in Hörmannsberg im Bezirk Scheibbs. Milchbauer Josef Handl und sein Güllefachberater Bernhard Tafelmeier-Marin stehen an Handls 630 m3 Gülleendlager. „Nach den neuen Richtlinien der Ammoniakreduktionsverordnung müsste ich die Grube bis spätestens 2028 mit einem Deckel abdichten“, erklärt Handl.

Schnell gelesen

  • Die NEC-Richtlinie stellt mit ihren dazugehörigen Verordnungen Bauern vor große Herausforderungen in punkto Gülle.

  • Dazu gehören u. a. eine Abdeckung vorhandener Güllegruben und die bodennahe Gülleausbringung auch auf Grünland.

  • Eine Alternative schlägt mit der „gesteuerten Gülleverflüssigung“ der Güllefachberater Bernhard Tafelmeier-Marin vor.

  • Mit dieser Technik könne die notwendige Ammoniakreduktion eingehalten, gleichzeitig auf die Grubenabdeckung verzichtet und Gülle auf Grünland weiterhin breitflächig ausgebracht werden.

Gruben Ab 240 m3 abdecken

Das sieht die Verordnung für Güllebehälter ab 240 m³ Fassungsvermögen vor. Grundlage für die Ammoniakreduktion ist die NEC-Richtlinie. Mit dieser verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, die Emissionen von Ammoniak und weiteren Schadstoffen zu reduzieren. Da Österreich seine Verpflichtungen für die Emissionsreduktion 2020 nicht eingehalten hat, wurde die Verordnung mit Beginn 2023 in Kraft gesetzt.

„Daneben sieht auch die GAP 23 Maßnahmen zur Ammoniak- und Nitratreduktion vor. Dazu zählt beispielsweise die „bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern“. Dazu Handl: „Um meine Gülle auf meinen Grünlandflächen bodennah auszubringen, müsste ich sie vorher separieren, sonst würde das Futter zu stark verschmutzen.“

Für die Gülleseparierung werden bis max. 20 m3/GVE und Jahr 1,4 €/m3 gefördert. Bei Handl fallen bei rund 150 GVE rund 3.000 m3 Gülle pro Jahr an. Die Kosten für die Separierung gibt der Landwirt mit etwa 5 €/m3, sie übersteigen die Förderung also um 3,6 €/m3. Bei Handls Güllemenge schlägt die Separierung somit jährlich mit rund 11.000 € Mehrkosten zu Buche.

Über 40.000 € Zusatzkosten

Der weitaus größere Posten wäre für Handl die Grubenabdeckung. „Zunächst müsste ein Baugutachter feststellen, ob meine Grube überhaupt dafür geeignet ist. Schon dieses Gutachten wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn eine Abdeckung möglich sein sollte, rechne ich mit Gesamtkosten von insgesamt etwa 30.000 €.“

Kosten für die bodennahe Gülletechnik rechnet Handl hierbei gar nicht mit, da er ein Fass mit Schleppschuhverteiler bereits vor Jahren angeschafft hat. Dieses setzt er auf den 30 ha Ackerflächen seines 70 ha-Betriebes ein. Ohne diesen blieben für ihn unterm Strich also rund 40.000 € Zusatzkosten, um die Vorgaben der Ammoniakreduktion einzuhalten.

Alternative Gülleverdünnung

Und ähnlich wie Handl würde es vielen anderen Tierhaltern in Österreich gehen. Es sei denn, es gäbe Alternativen. Und genau eine solche bringen jetzt Landwirt Handl und sein Güllefachberater Bernhard Tafelmeier-Marin aus Mautern ins Spiel. „Unsere Lösung ist ganz simpel“, meint Tafelmeier-Marin.

„Es geht um die Reduzierung des Trockensubstanzgehaltes von Rinder- bzw. Schweinegülle durch Verdünnung mit Wasser.“ Es sei das System für das Grünland zur effizienten, gesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung der Ammoniakemissionen.

Tafelmeier-Marins Vorschlag: „Dieses Verfahren sollte den bisher in der Verordnung festgelegten Methoden als weiteres förderfähiges Verfahren mit angeschlossener Endlagererweiterung gleichgestellt werden.“

Er begründet dies so: „Techniken und Verfahren der Kategorie 1 müssen eine Reduktion der Ammoniakausgasung von mehr als 30 % nachweisen. Für die Gülleausbringung ist der Nachweis einer Reduktion um größer 30 % Emissionsreduktion ab 2025 verpflichtend.“ Dies werde durch eine Verringerung der Trockensubstanz um 50 % erreicht.

Dadurch wäre laut Tafelmeier-Marin auch eine breitflächige Gülleausbringung auf Grünland uneingeschränkt möglich. „Grünlandbetriebe könnten in Zukunft ihre Güllen weiter mit den Breitverteilungstechniken ausbringen“, so der Güllefachberater. Dazu ergänzt Sepp Handl: „In den aktuell vorliegenden Verfahren sind keine Ausnahmen von der bodennahen Gülleausbringung am Grünland vorgesehen. Diese kann aber in Berggebieten in der Praxis häufig nicht umgesetzt werden. Deshalb ist besonders für solche Betriebe die Breitverteilung notwendig.

„Abdeckung überflüssig“

Hintergrund des Verfahrens der Gülleverdünnung ist laut Tafelmeier-Marin die Festlegung des Trockensubstanz-Basiswertes von Rinder- und Schweinerohgülle zur Berechnung der reduzierten Ammoniakemissionen. Für Rindergüllen, die laut Tafelmeier-Marin im Schnitt eine TS von 10 % aufweisen, ist eine 50 %ige Reduktion bei TS 5 % erreicht und eine 30 %ige Ammoniakreduktion nachgewiesen. Der Trockensubstanz-Basiswert von Schweinegülle liege bei TS 7 %. Schlussfolgernd sei hier ein Trockensubstanzgehalt von TS 3,5 % auszuweisen.

Laut Tafelmeier-Marin könne die so erzielte Reduktion der Ammoniakemissionen in die Berechnungen der Reduktionsziele einfließen. „Dies macht eine Güllegrubenabdeckung überflüssig“, erklärt der Fachberater. Zur Endjustierung des Trockensubstanzgehaltes in der Gülle kann laut Tafelmeier-Marin Oberflächenwasser, Grauwasser und Regenwasser verwendet werden. Die Anlage eines Sammelteiches von Regenwasser und Oberflächenwasser am Betrieb sichere das restliche Wasser zur TS-Feinabstimmung.

Lagerkapazität erweitern

Eine Erweiterung der Güllelagerkapazität sei zum Teil erforderlich und sinnvoll. Dies mache die bedarfsgerechte Verdünnung praktikabler. „Dies sollte mit einer Förderung von 40 % in gleicher Höhe wie die Anschaffung bodennaher Ausbringtechniken bedacht werden, um den Landwirten eine weitere Auswahlmöglichkeit für die örtlichen Begebenheiten zu ermöglichen“, so der Güllefachberater.

Der Betrieb Handl hat durch regelmäßige Reinigung der Melkanlage,  Tränkebecken-Wasser etc. im Güllekeller unterm Stall bereits eine natürlich gesteuerte Gülleverdünnung. Der TS-Gehalt im 630 m3 großen Gülleendlager beträgt etwa 7 %.

Dies dürfte auch für viele andere ähnlich ausgerichtete Betriebe gelten. In diesem Fall würde Tafelmeier eine zusätzliche 300 m3-Grube empfehlen, in der die verdünnte Gülle zwischengelagert werden kann. Die Kosten für diesen zusätzlichen Lagerraum dürften laut Tafelmeier-Marin ähnlich hoch liegen wie eine Abdeckung der bestehenden Grube.

Aber im Gegensatz zur Abdeckungsvariante könne Handl durch dieses System die verdünnte Gülle zum bestmöglichen Zeitpunkt mit Breitverteiler am Grünland ausbringen. „So kommt es zu keinerlei Futterverschmutzung und die Stickstoffleistung der Gülle ist am höchsten“, meint der Fachberater. Weiters betont Tafelmeier-Marin, dass bei Anwendung dieses Verfahrens keine Gülleseparierung erforderlich wäre. „Und da Handl ein Gemischtbetrieb ist, kann er für sein Ackerland optimalerweise die Schleppschuhverteilung nutzen“, erklärt Tafelmeier-Marin. 

Messen mit Güllehydrometer

Den TS-Gehalt am Betrieb Handl hat Tafelmeier-Marin mithilfe einer akkreditierten physikalisch-chemischen Gülleanalyse bestimmt. Für die Eigenkontrolle empfiehlt der Fachberater einen einfach zu handhabenden Güllehydrometer.

Dieser misst laut Tafelmeier-Marin den TS-Gehalt sehr genau und hat zusätzliche Vorteile: „Mit dem Gerät können zusätzlich noch weitere Werte bestimmt werden, wie die Reduktion des Ausgasungspotenzials, die Erhöhung der Stickstoffnutzungseffizienz und die Minimierung des Geruchs.“ Der Hydrometer kostet etwa 75 €.

Zum Schluss stellt der Berater das aus seiner Sicht vorhandene Einsparungspotenzial heraus: „Bei einer Reduktion des TS-Gehaltes um 50 % könnten bei den in Österreich anfal­lenden rund 10 Mio. m³ Rindergülle und 5 Mio. m³ Schweinegülle über 7 kt (Kilotonnen) Ammoniak eingespart werden.“

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