Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Rübenroder | Mähdrescher | Häcksler

Niedersachsen erteilt befristete Ausnahme für überbreite Erntemaschinen

Mähdrescher und andere überbreite Maschinen dürfen in Niedersachsen auf Antrag beim örtlichen Straßenverkehrsamt bis Jahresende mit Breitreifen, Doppelreifen und Raupenlaufwerk auf der Straße fahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Bedingt durch die anhaltenden Dauerniederschläge der zurückliegenden Wochen ist das Getreide in Niedersachsen noch nicht überall geerntet. Viele Felder sind mit Standardbereifung nicht befahrbar. Um diese Flächen dennoch beernten zu können, müssen die Mähdrescher mit Breitreifen, Doppelbereifung oder Gleiskettenlaufwerken ausgerüstet werden.

Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen sind Ausnahmen nach § 70 StVZO und § 29 StVO bei Fahrzeugbreiten von mehr als 3,00 m erforderlich. Jedoch reicht diese Genehmigung, die für die meisten Erntemaschinen bis zu einer Breite von 3,50 m erteilt wurden, in diesem Jahr nicht überall aus, informiert die Landwirtschaftskammer.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Auf Anfragen der LWK Niedersachsen und des Bundesverbands der Lohnunternehmer, Landesgruppe Niedersachsen, hat das Wirtschaftsministerium nun einen Erlass an alle Straßenverkehrsbehörden in Niedersachsen ausgegeben.

Damit ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und eine Erlaubnis gemäß § 29 StVO ohne Anhörung des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und des Verkehrsministeriums möglich. Somit können auf Antrag beim örtlichen Straßenverkehrsamt auch Erntemaschinen mit einer Breite von mehr als 3,50 Meter auf der Straße fahren.

Regelung gilt bis Jahresende

Es ist davon auszugehen, dass auch die Hackfruchternte (Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben) von den Witterungsbedingungen betroffen sein könnte. Vor diesem Hintergrund hat das Verkehrsministerium die Ausnahme bis zum Ende des Jahres 2023 ermöglicht.

Die Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf die größere Breite von Fahrzeugen aufgrund der Ausrüstung mit Breit-/Doppelbereifung beziehungsweise Gleisketten (Raupen) und legitimiert nicht höhere Fahrzeuggewichte.

Mehr zu dem Thema

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.