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Ampel unterstützt Obst- und Hopfenbauern – bleibt aber unter ihren Möglichkeiten

Die von Extremwetter und verrückt spielenden Märkten betroffenen Obsterzeuger und Hopfenanbauer sollen bis Ende Januar EU-Hilfsgelder erhalten. Die Summe hätte aber doppelt so hoch sein können.

Lesezeit: 2 Minuten

Die schon länger angekündigten Hilfszahlungen für die deutschen Obst- und Hopfenbauern sowie Winzer können kommen. Dabei gibt es allerdings einen Wermutstropfen.

Die Bundesregierung hat heute die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte „Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ gebilligt. Damit ist der Weg frei für finanzielle Hilfen für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe, die seit Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden.

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Insgesamt 36 Mio. € aus Brüssel

Mit der nun durchgewunkenen Verordnung werden die nationalen Rechtsgrundlagen für die Auszahlung eines Hilfspaketes geschaffen, das die Europäische Kommission im Sommer 2023 für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) aufgelegt hat, um Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Deutschland erhält rund 36 Mio. € von den insgesamt 330 Mio. € des Hilfspakets. Neben dem Freilandobst- und Hopfensektor werden in Deutschland damit Weinbaubetriebe mit rund 6,5 Mio. € für die temporäre Krisendestillation unterstützt.

Aufstockung wegen „angespannter Haushaltslage“ abgelehnt

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte allerdings bereits kritisiert, dass Deutschland nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, die von der EU ausgereichte Summe um bis zu 200 % aus nationalen Mitteln aufzustocken.

Auf eine Schriftliche Frage des agrarpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Albert Stegemann, hatte das Ressort von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mitgeteilt, dass die Bundesregierung wegen der „angespannten Haushaltslage“ von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wird.

Kein Antragsverfahren nötig

Unter dieser Maßgabe werden nun lediglich die europäischen Hilfsgelder ausgezahlt. Die individuelle Beihilfe pro Betrieb soll sich nach den Hektarzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt ist, kann die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch ohne Antragsverfahren an die Landwirte auszahlen.

Freilandobstbetriebe sollen eine Prämie in Höhe von 342 €/ha, Hopfenbaubetriebe in Höhe von 375 €/ha erhalten. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.

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