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Angekündigte Bauerndemo

Backhaus: „Nitratbelastung der Gewässer ist reales Problem“

Nach der Protestankündigung mecklenburg-vorpommerscher Bauern für Freitag kontert Landesagrarminister Backhaus, dass die hohen Nitratwerte keine Erfindung von Politik und Umweltschützern sind.

Lesezeit: 4 Minuten

In Mecklenburg-Vorpommern streiten sich Bauern und Politik seit Wochen um die Ausweisung der Roten Gebiete. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die zunächst 13 % als Rote Gebiete ausgewiesenen nitratbelasteten Flächen kassierte, hat das Land nun nach Bundesrecht 46 % ausgewiesen. Den Bauern reicht es nun, am Freitag sollen Treckerkorso in Schwerin am Landtag auffahren.

Am Dienstag meldete sich nun Landesagrarminister Till Backhaus zu Wort. Er stellte klar, dass die Nitratbelastung in den Gewässern ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände sei. Er verweist auf Daten aus den zwischen 2016 und 2021 neugebauten Messstellen und kontert mit einer weiteren Spitze gegen die Landwirte.

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"77 % Pflanzenschutzmittelrückstände im Wasser!"

Grundlage für die Erarbeitung der neuen Düngelandesverordnung 2022 bilden 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land, die zu hohe Nitratgehalte aufweisen, erläuterte der Minister. Die erhöhten Konzentrationen beschränkten sich nicht auf bestimmte Regionen, sondern seien fast in jedem Grundwasserkörper enthalten.

Die Messdaten belegen Backhaus zufolge auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat. In vielen Grundwassermessstellen des Landes (77 %) seien zudem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden. Allerdings werde nicht an allen dieser Messstellen der Schwellenwert oder der Gesundheitlichen Orientierungswert überschritten, differenzierte er.

Backhaus ist nach eigener Aussage der festen Überzeugung, dass die Auswertung weiterer Messstellen die vorhandene Belastungssituation weiter bestätigen wird. Und weiter sagte er: "Wer diese Situation verkennt, verkennt die Realität!“

Jetzt an einem Strang ziehen

Er stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, mit dem Finger auf einzelne Betriebe oder gar den ganzen Berufsstand zu zeigen: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“

Backhaus wehrte sich gegen den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert.“

"Bauernverband war immer mit dabei"

Auch in die Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, stellte Backhaus klar. Damals sei ein komplexes, zweistufiges mathematisches Verfahren angewandt worden (erste und zweite Binnendifferenzierung), durch das verhindert werden konnte, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „mit Nitrat belastet“ eingestuft wurden. Im Ergebnis wurden ca. 13 % der landwirtschaftlichen Fläche als nitratbelastet ausgewiesen. Das sind rund 181.000 ha in über 4.500 Feldblöcken.

Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück

Der Ländervergleich zeigt laut Backhaus, dass die Situation in Mecklenburg-Vorpommern damit keineswegs unverhältnismäßig war. In Sachsen seien aktuell 14,5 % der Landwirtschaftsfläche von den verschärften Düngeregeln betroffen. Niedersachsen (31 %), Nordrhein-Westfalen (23 %) und Rheinland-Pfalz (23 %) wiesen sogar größere Gebiete aus; Bayern und Hessen (jeweils 12 %) etwa genauso viel; dennoch wurde gegen die Verordnung 2020 Klage eingereicht.

Durch Urteil mehrstufige Regionalisierung nicht mehr anwendbar

Das OVG-Urteil hat zur Folge, dass eine mehrstufige Regionalisierung, wie sie bislang vorgenommen wurde, nun nicht mehr möglich ist. Der Anteil der roten Gebiete werde deshalb im neuen Verordnungsentwurf 2022 mit 46 % deutlich höher ausfallen (ca. 628.000 ha). „Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück“, kommentierte Backhaus. Da das OVG-Urteil noch nichts rechtkräftig ist, gilt nach wie vor die Düngelandesverordnung 2020 (13 Prozent rote Gebiete).

Der Minister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald – wie diese Woche bekannt wurde – der Beschwerde des Landes nicht gefolgt ist und das Klageverfahren gegen die Düngelandesverordnung 2020 an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben hat.

„Nur damit das einmal deutlich wird: Wir haben die Beschwerde eingereicht, damit sich die Lage für die Landwirte nicht noch weiter verschärft. Hätten wir nicht so gehandelt, wäre das OVG-Urteil inzwischen rechtskräftig und wir hätten keine Landesregelung mehr. In einem solchen Fall greift die Düngeverordnung des Bundes, wonach ab sofort 77 % der Landwirtschaftsfläche in MV als nitratbelastetes Gebiet gelten würde.“

Der neue Verordnungsentwurf 2022 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März 2022 in Kraft treten, informierte Backhaus.

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