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Svenja Schulze

Bundeskabinett beschließt 5. Bodenschutzbericht

Die Bundesregierung muss im aktuellen Bodenschutzbericht feststellen, dass der Flächenfraß ungehindert weitergeht. Verantwortlich seien die Länder und Kommunen, stellte Svenja Schulze fest.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie im europäischen und internationalen Bereich im Zeitraum von 2017 bis 2021.

So zeigt der Bericht zum einen Fortschritte, etwa bei der Regulierung von Chemikalien, die sich positiv auf die Böden in Deutschland auswirken wird. Er macht aber auch deutlich, dass die Herausforderungen groß sind. So gehen durch den immer noch zu hohen Flächenverbrauch und der damit einhergehenden Bodenversiegelung weiterhin zu viele Böden mit ihren natürlichen Funktionen verloren. Der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt im vierjährigen Mittel der Jahre 2016 bis 2019 noch immer 52 ha und ist damit weiterhin weit vom Ziel entfernt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 ha zu begrenzen.

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Laut Schulze ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs vor allem Aufgabe der Kommunen und Länder. Der Bund engagiert sich dennoch auf unterschiedlichen Ebenen, um Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Bundesumweltministerium will das Thema Entsiegelung stärker in den Fokus nehmen und kündigt in Kürze Forschungsergebnisse dazu für die Kommunen an. Auch Förderprogramme habe man zuletzt so gestaltet, dass Anreize für die Entsiegelung von Flächen gesetzt wurden, heißt es.

Eine Bedrohung für die Böden stellen nach Ansicht Schulzes auch „neue“ Umweltschadstoffe dar, wie z.B. die fluororganischen Schadstoffverbindungen der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Diese „Ewigkeitschemikalien“ seien gesundheitsschädlich, kaum abbaubar und reicherten sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper an.

Auf die Verschmutzung der Böden mit Plastik wurde bereits mit einem europaweiten Verbot von überflüssigen Wegwerfplastikartikeln reagiert. Viele Einwegplastik-Produkte sind seit Juli 2021 in der EU verboten, fuhr Schulze fort. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden könnten, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Darüber hinaus bringt das Umweltministerium derzeit neue Regeln für Bioabfälle auf den Weg, die dafür sorgen sollen, dass der Plastikeintrag über den Bioabfall in die Landschaft minimiert wird.

Die Ministerin fordert darüber hinaus, das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz auch künftig weiter zu stärken. Denn eine Wiederherstellung von Böden sei – wenn überhaupt möglich – mit erheblichen Kosten verbunden. Der Bericht macht deutlich, dass hierfür auch das Bodenschutzrecht angepasst werden muss, da sich die Anforderungen an den Bodenschutz seit dem Beschluss des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1998 deutlich verändert haben. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Bodenschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz weitere verschiedene rechtliche Regelungen und Fachgesetze berührt. Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz wurden bereits wichtige Weichen gestellt.

Bodenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass wir auch künftig den Bodenschutz voranbringen müssen - Marie-Luise Dött, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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