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Bundesumweltministerium veröffentlicht Nationale Moorschutzstrategie

Für entwässerte, derzeit landwirtschaftlich genutzte Moorböden soll es finanzielle Anreize für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen geben, fordert die Moorschutzstrategie. Der DBV lehnt diese ab.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesumweltministerium hat erstmals eine Nationale Moorschutzstrategie veröffentlicht. Sie enthält die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen, die die Umweltpolitiker des BMU auf Bundesebene für erforderlich halten.

Hintergrund ist, dass rund 7 % der deutschen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden entweichen. Durch die Entwässerung sei auch die für Moorgebiete typische Artenvielfalt stark bedroht. Daher sei ein ambitionierter Moorschutz für Klimaschutz und Biodiversität, für die Klimaanpassung und für eine nachhaltige Landwirtschaft wichtig, sagte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth.

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Er versprach bei der Präsentation, dass das Umweltministerium die geäußerten Anliegen ernst nehme und auf ein ambitioniertes Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen und auf das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen setze.

Laut Flasbarth gebe es viele Bereiche, in denen auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf für den Moorschutz besteht: von der Finanzierung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen in der Landwirtschaft über die Vorbildfunktion auf Bundesflächen bis hin zur internationalen Zusammenarbeit und Forschungsförderung.

Für entwässerte, derzeit land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorböden soll es finanzielle Anreize für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen geben. Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen mit dieser Herausforderung nicht alleine gelassen werden, weiß auch Flasbarth. Die konkrete Ausgestaltung von Wiedervernässungsmaßnahmen könne daher nur in enger Abstimmung mit den Ländern und Kommunen sowie allen Handelnden vor Ort erfolgen.

DBV hält Moorschutzstrategie für überflüssig

Für den stellvertretenden Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling, ist die Moorschutzstrategie der Bundesregierung überflüssig: „Wir haben kein Verständnis für das Vorgehen des BMU, neben der geplanten Bund-Länder-Vereinbarung zum Moorbodenschutz jetzt noch eine separate Strategie weitestgehend gleichen Inhalts zu verbreiten. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein Schaulaufen im Wahlkampf. Das BMU sollte sich auf seine Verantwortung beim Schutz noch vorhandener Moore konzentrieren und konstruktiv mit Agrarministerien von Bund und Ländern in Sachen Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden zusammenarbeiten.“

Der Deutsche Bauernverband sieht die Bedeutung der Moorböden für den Klimaschutz. „Alle Konzepte zur Wiedervernässung müssen aber auf Basis von Freiwilligkeit und mit den Menschen vor Ort entwickelt werden. Es darf keine Vertreibung von der eigenen Scholle im Namen des Klimaschutzes stattfinden, sondern es müssen neue wirtschaftliche Grundlagen für die Landwirte geschaffen werden“, betont Hemmerling. Aus Sicht des DBV soll eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit einem intelligenten, angepassten Wasserstandsmanagement weiterhin eine Perspektive behalten. Nicht akzeptabel ist für den DBV, die Betriebe schrittweise mit immer neuen Auflagen aus der Bewirtschaftung bzw. in wirtschaftlich unattraktive Paludikulturen zu drängen. Die Betriebe bräuchten eine langfristige Perspektive, betont der DBV.

Nach Informationen des Deutschen Bauernverbandes befinden sich die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz kurz vor dem Abschluss. Auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung sollen dann Maßnahmen zum Moorbodenschutz aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes mit derzeit 56 Mio. € jährlich finanziert werden

Schleswig-Holsteiner Bauern verabschieden Positionspapier

Der Landesvorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein verweist unterdessen auf ein Positionspapier, dass Landwirtschaft und Moorschutz in Einklang bringen will. Dieses enthalte konkrete Ansätze und Eckpfeiler zu einem realisierbaren Bodenschutz in diesen für die Kohlenstoffspeicherung bedeutsamen Gebieten.

Auch die Schleswig-Holsteiner stellen klar, dass der Moorbodenschutz nur in Kooperation auf freiwilliger Basis mit den Landwirten an den jeweiligen Standorten erfolgen könne. Die landwirtschaftlichen Betriebe seien im Sinne eines von den Betroffenen mitgetragenen Klimaschutzes bereit, zur Verminderung der Klimawirkung tief entwässerter Moorböden beizutragen, vorausgesetzt es besteht für sie eine wirtschaftliche Perspektive und Planungssicherheit.

Eine prinzipielle Nutzungsaufgabe als Regelfall wäre demgegenüber unverantwortlich, da eine Verlagerung der mit der Erzeugung von Lebensmittel einhergehende CO2-Emissionen in andere Länder (sog. „Carbon Leakage“)und eine Ausdehnung der Produktionsflächen in natürliche Lebensräume damit verbunden wäre, heißt es.

Viele Einzellösungen führten dabei nicht zum Ziel, sondern vielmehr ein vereinfachtes „Flurbereinigungsverfahren“ sowie der Aufbau eines Flächenpools für Tauschzwecke. Intelligent konzipierte Maßnahmen beim Wassermanagement würden die Ausübung der bisherigen Landwirtschaft über regional abgestimmte Konzepte zur angepassten Bewirtschaftung von Moorflächen weiter ermöglichen. Hierdurch wird die Wirtschafts- und Siedlungsstruktur des ländlichen Raums insgesamt erhalten.

Die Preise für Moorflächen müssten in Hinblick auf die Klimaschutzfunktion neu bewertet und die Zurverfügungstellung der Flächen angemessen bezahlt werden. Die Finanzierung aller Leistungen der Landwirte, die Moorschutz für die Gesellschaft als Gemeinwohl- und Nachhaltigkeitsleistung betreiben, muss generationenübergreifend durch zusätzliche Finanzmittel wie bspw. mit Blick auf die komplexeren wasserwirtschaftlichen Aufgaben durch besondere Haushaltstitel im Landeshaushalt gesichert sein.

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