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topplus Pflanzenschutz

Diese Pflanzenschutzmittel verlieren im Frühjahr ihre Zulassung

Bei den Zulassungen im Pflanzenschutz tut sich auch in diesem Jahr einiges. Diese Mittel sind betroffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Für die Pflanzenschutzsaison 2024 ergeben sich einige Änderungen bei den Zulassungen. Einige neue Mittel sind dazu gekommen, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aber auch die Zulassung mehrerer Mittel widerrufen.

Welche Mittel haben ihre Zulassung verloren?

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Darunter sind u.a. folgende relevante Mittel:

  • S-Metolachlor war im Mais ein häufig eingesetztes Herbizid, doch die EU-Genehmigung für den Wirkstoff wurde nicht erneuert.  In diesem Frühjahr dürfen Sie den Wirkstoff noch einsetzen: Die Aufbrauchfrist für Mittel wie z.B. Dual Gold oder Gardo Gold läuft aktuell noch bis zum 23. Juli 2024.

  • Auch das Rübenherbizid Debut (Wirkstoff Tritosulfuron) hat keine neue EU-Genehmigung erhalten. In diesem Jahr dürfen Sie es daher letztmalig einsetzen. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis zum 30. August 2024.

  • Das Fungizid  Belanty (Wirkstoff) Mefentrifluconazol hat bereits im Dezember seine Zulassung in den Zuckerrüben verloren. Eine Anwendung ist hier also nicht mehr erlaubt. In anderen Kulturen wie z.B. Raps, Mais oder Kartoffeln darf man das Mittel aber weiterhin einsetzen.

Eine Übersicht aller Mittel, die Ihre Zulassung verloren haben, finden Sie auf der Seite des BVL.

Gibt es Notfallzulassungen?

Eine Notfallzulassung für den Bereich Saatgutproduktion und Sortenversuche erhält hingegen die Maisbeize Korit 420 FS (Wirkstoff Ziram). Hier gilt der Zeitraum vom 15. Januar bis zum 13. Mai 2024. Die vergrämende Saatgutbehandlung verhindert Vogelfraß z.B. durch Rabenkrähen und Tauben.

Für den flächigen Anbau von Mais ist eine Notfallzulassung für das Mittel Korit 420 FS laut BVL nicht notwendig, da das Mittel regulär in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen ist. Dort gebeiztes Saatgut ist auch in den Mitgliedstaaten verkehrsfähig, in denen keine eigene Zulassung besteht.

In Deutschland darf man das mit dieser Beize behandelte Saatgut also auch ohne Notfallzulassung im Flächenanbau einsetzen.

Welche Neuzulassungen gibt es?

In den Kartoffeln kommt z.B. das Beizmittel Allstar neu dazu. Der Wirkstoff Fluxapyroxad ist bereits als Blattfungizid bekannt, als Beize soll er nun auch Knollen gegen  Rhizoctonia, Silberschorf und Colletrichum schützen. Die Beize lässt sich sowohl vor dem Legen, beim legen als auch als Furchenbehandlung einsetzen. Dabei sind allerdings einige Auflagen zu beachten. So darf man Allstar z.B. nicht beizen, wenn der Wirkstoff Fluxapyroxad bereits im vorangegangenen Jahr auf der Fläche eingesetzt wurde.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat eine Übersicht mit den aktuellen Neuzulassungen und Zulassungsänderungen für dieses Frühjahr zusammengestellt. Dabei sind einige neue Mittel und neue Packs auf dem Markt gekommen.

Hier finden Sie die Übersichten der Landwirtschaftskammer mit den neuen Pflanzenschutzmitteln und den neuen Packs.

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