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Neue Züchtungsmethoden

Futtermittelhersteller fordern klarere Definitionen von Gentechnik

Der Deutsche Verband Tiernahrung pocht auf klare und konsistente Definitionen. Diese seien unerlässlich, um Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung des Gentechnikrechts und speziell zu den neuen Züchtungstechniken (NGT) stößt bei den Genossenschaften und der Mischfutterindustrie im Grundsatz auf große Zustimmung.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation bekräftigten der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) jetzt nochmals ihr Ja zu dem Entwurf. Der DVT mahnt in seiner Stellungnahme aber zugleich mehr Klarheit darüber an, was ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist.

Klare, eindeutige und konsistente Definitionen seien unerlässlich, um Auslegungsprobleme zu entschärfen. Das Verbot der NGT-1-Pflanzen im Bioanbau erscheint dem Verband inkonsistent. Als Verbesserung schlägt er vor, dass die Eignung und die Verwendbarkeit von NGT-Pflanzen durch sektorspezifische Vorschriften geregelt werden sollten.

Der DVT warnt vor Problemen, sollte der Ökolandbau auch die NGT der Kategorie 1 - dazu zählen Veränderungen des Genoms, die in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden erzeugt werden können - als vollwertige GVO-Merkmale betrachten. Dies könnte „zu unvorhersehbaren, kaum handhabbaren“

Situationen für konventionelle Landwirte und die nachgelagerten Unternehmen, einschließlich Lebens- und Futtermittelhändler sowie -verarbeiter, führen, da nicht klar sei, ob ein Merkmal der Kategorie 1 als GVO oder als konventionell zu betrachten sei.

Praktikabilität und Durchsetzungsvermögen fehlen

Auch dem Vorschlag zu den NGT-2-Produkten fehlt es nach Ansicht der Mischfutterindustrie an Praktikabilität und Durchsetzungsvermögen. Es bleibe unklar, was ein solches Produkt von einem NGT-1-Produkt und somit von konventionell gezüchteten Pflanzen unterscheide, so der DVT.

Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Verordnungsvorschlag bekanntlich eine Regulierung in Anlehnung an die derzeitigen Vorschriften vor. Unter dieser Kategorie sollen beispielsweise herbizidresistente Sorten fallen. Laut der Futtermittelindustrie wäre aber zu erwarten, dass die Rückverfolgbarkeit solcher Produkte nicht zu gewährleistet ist und es im internationalen Handel zu weiteren Problemen kommt. Dies würde die Erwartung zunichtemachen, dass eine dem Stand der Wissenschaft angepasste und differenzierte Regulierung der NGT und der damit gewonnenen Pflanzen und Produkte die Funktionsfähigkeit internationaler Handelsströme aufrechterhalte.

Der Verband gibt zu bedenken, dass bei Massengütern wie Weizen, Raps, Mais und Soja die Ware vieler Felder bereits in den Ursprungsländern vermengt werde. Daher sei schon heute nicht nachvollziehbar, bei welchen Produkten aus Drittstaaten die NGT zum Einsatz gekommen seien und welcher NGT-Kategorie diese entsprechen.

Damit die Handelsströme weiter funktionieren, die EU-Versorgung nicht gefährdet und übermäßige Preissteigerungen für Agrarprodukte vermieden werden, müssten die Bestimmungen zu Agrarrohstoffen der verschiedenen Weltregionen miteinander kompatibel sein, mahnt der DVT.

Eigenschaften statt Technik bewerten

Der Raiffeisenverband stellt zu dem Vorschlag auf seiner Webseite nochmals fest, dass nicht die Technik bewertet werden sollte, mit der eine Pflanze entwickelt werde, sondern ihre Eigenschaften. Die neue EU-Verordnung könnte gleiche Wettbewerbsbedingungen auch im internationalen Handel ermöglichen.

Da in anderen Ländern neue genomische Techniken bereits angewendet werden dürften, seien aktuell keine einheitlichen Regeln für alle Marktteilnehmer gewährleistet, kritisiert auch der DRV. Bei der Erarbeitung des neuen Rechtsrahmens sollte ihm zufolge die Entscheidungsfreiheit berücksichtigt werden. Dies werde durch die Kennzeichnung von Saatgut ermöglicht, da der Landwirt die Wahl habe, ob er NGT-Saatgut einsetzen wolle oder nicht.

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