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Positionspapier

HBV spricht mit Kanzleramtschef Braun über Insektenschutzgesetz

Das umstrittene Insektenschutzgesetz mit seinen verschärfungen hätte allein in Hessen zur Folge, dass wahrscheinlich auf 145.000 ha keine Landwirtschaft mehr stattfinden kann!

Lesezeit: 4 Minuten

Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, hat Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun ein Positionspapier zum Insektenschutzgesetz überreicht.

Das Gespräch wurde laut HBV sehr kurzfristig auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Volker Lein in Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) möglich. Schmal wie demnach eindringlich darauf hin, dass die geplante Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz die landwirtschaftliche Erzeugung massiv gefährdet und bewährte kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch hartes Ordnungsrecht zunichte gemacht werden.

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„Die Landwirtschaft unterstützt uneingeschränkt den Ansatz, Insekten zu schützen und die Artenvielfalt zu wahren und zu fördern. Arten- und Insektenschutz in der Agrarlandschaft können jedoch nur zusammen mit den Landwirten und ihren Erfahrungen gelingen. Dafür gibt es viele Beispiele“, so Schmal.

Das in der nächsten Woche im Bundeskabinett zur Abstimmung anstehende Gesetzespaket zum Insektenschutz setze jedoch einseitig auf Verbote und Auflagen. Braun machte deutlich, dass auch er einen kooperativen Ansatz befürwortet. Erörtert wurde außerdem eine Reduzierung der von den Einschränkungen betroffenen Flächen.

Sehr viele hessische Landwirte hätten mit ihrem Engagement und zum Teil mit Unterstützung durch Agrarumweltmaßnahmen Biotope geschaffen und artenreiches Grünland entstehen lassen. Im Landesdurchschnitt würden 42 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach den Vorgaben des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen besonders nachhaltig bewirtschaftet. Diese Umwelt- und Naturschutzleistungen der Bauernfamilien würden überhaupt nicht gewürdigt, kritisierten die Vertreter des Hessischen Bauernverbandes.

Bei der Ausweisung von sogenannten Natura-2000-Gebieten (FFH-, Vogelschutzgebieten) in Deutschland wurde den Landwirten seinerzeit zugesichert, dass die Bewirtschaftung der Flächen wie bisher im Rahmen der guten fachlichen Praxis erfolgen könne. Die jetzt geplanten Verbote seien ein eindeutiger Vertrauensbruch und bestraften all jene Bauern, die diese Flächen seit Jahrzehnten pflegen und erhalten und somit einen Beitrag zum Naturschutz leisteten.

„In Niedersachsen und Baden-Württemberg sind breit angelegte regionale Vereinbarungen zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Landesregierungen entstanden, die den Schutz von Bienen und Insekten zum Gegenstand haben. Das sind erfolgreiche Kooperationen, die für bundesweite Regelungen beispielgebend sein könnten“, hob Schmal hervor.

„Die geplanten Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bedeuten faktisch ein Anbauverbot. Sie führen zu Ertrags- und Qualitätseinbußen, was die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft entscheidend beeinträchtigt“, betonte Schmal. Hinzu komme, dass die mit Auflagen und Verboten belegten Flächen dauerhaft Wertverluste erleiden. Das treffe dann auch die Grundstückseigentümer und sei eine kalte Enteignung, denn es gebe keine Entschädigungsregelungen.

Das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Äckern in FFH-, Vogelschutz- und Biotopschutzgebieten und in einem 10 m breiten Gewässerrandstreifen betreffe bundesweit rund 1,2 Mio. ha Land. In Hessen beträfen die Anbaubeschränkungen circa 145.000 ha oder fast ein Fünftel der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

„Es besteht die Gefahr, dass dort keine Landwirtschaft und somit auch keine Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion mehr stattfinden. Daran kann niemand ein Interesse haben, schon gar nicht unsere Verbraucherinnen und Verbraucher, die vermehrt regionale Erzeugnisse nachfragen“, hob Präsident Schmal hervor. Aus diesem Grund müsse das vorliegende Gesetzespaket gestoppt und ein neuer Anlauf genommen werden, bei dem die Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz im Vordergrund stehe.

Video des BV Schleswig-Holstein

Bauern demonstrieren vor dem Bonner Bundesumweltministerium

Am Donnerstag haben unterdessen der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) ihre Forderungen mit Illuminationen bei einer Kundgebung vor dem Bundesumweltministerium in Bonn verbildlicht.

Das geplante Insektenschutzpaket könnte je nach Ausgestaltung allein in NRW 150.000 ha durch die ordnungsrechtliche Beschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln betreffen, so die Verbände.

Das, was Bundesumweltministerin Schulze jetzt beabsichtige, nämlich durch ordnungsrechtliche Instrumente die bisherige gute landwirtschaftliche Praxis in bestimmten Regionen erheblich einzuschränken, sei ein Bruch politischer Zusagen, heißt es.

"In der strittigen Diskussion um die Ausweisung von Naturschutz- und FFH-Gebieten hatte man vor zwanzig Jahren eine tragfähige Vereinbarung gefunden: Zusätzliche Auflagen in besonders schützenswerten Naturräumen werden nach dem Freiwilligkeitsprinzip umgesetzt und durch Ausgleichszulagen flankiert. Damit konnten die gesellschaftlichen Spannungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft für lange Zeit befriedet werden", so RLV und WLV.

Sie plädieren für die Fortsetzung des Kooperationsprinzips, das in NRW seit mehr als 30 Jahren erfolgreich angewendet werde. Vor diesem Hintergrund hatte RLV-Präsident Bernhard Conzen bereits am Dienstag dieser Woche ein Schreiben an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet in seiner Funktion als Bundesvorsitzender der CDU versendet.

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier war am Donnerstag in Berlin, um am Rande eines Spitzengesprächs von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze bei Bundeskanzlerin Angela Merkel den Argumenten der Landwirtschaft gegen das Aktionsprogramm Insektenschutz Nachdruck zu verleihen.

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