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Baden-Württemberg

Minister Hauk: Kritik am Insektenschutzpaket

Das zur Verabschiedung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes verbietet Pflanzenschutzmittel in FFH-Gebieten. Für viele Betriebe in Baden-Württemberg ist das nicht umsetzbar.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, wird von baden-württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk stark kritisiert.

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Die Anwendungsverordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, seien nicht tragbar, meint der Minister. Die Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Es führe zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und laufe zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. „Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, so der Minister und betont, hinter den Acker-, Wein- und Erwerbsobstbaubetrieben im Land zu stehen.

Regionale Landwirtschaft gefährdet

Dem Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg zufolge sind nach aktuellem Stand rund 17,5 % der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 % als FFH-Gebiete geschützt. Bei den rund 429.000 ha FFH-Gebietsflächen sind rund 99.700 ha als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) tragen die Landwirte aktiv zur Pflege und Erhalt der Natura 2000-Gebieten bei. Durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung würden die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage gestellt, gibt der Minister zu Bedenken. Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungsbeschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau seien rund 15.000 ha betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften.

Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. Das Ministerium fordert die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH-Gebieten den Ländern zu überlassen. Sie hätten bereits geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt, so Hauk.

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