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Fristende naht

Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6: Mulchsaat kann Termindruck entzerren

Diese Woche verstreicht die Frist für die Mindestbodenbedeckung ab 15. November. Mulchsaat und Nachsicht bei der Kontrolle kann den Termindruck verringern.

Lesezeit: 4 Minuten

Wegen der anhaltenden Nässe bringt die GLÖZ 6 Regel, nach der eine Mindestbodenbedeckung auf 80 % des Ackerlandes vom 15. November bis 15. Januar einzuhalten sind, Landwirte in einigen Regionen in Bedrängnis.

Eine Ausnahme von der Regel sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) für Landwirte, die einen GAP-Agrarantrag stellen jedoch nicht vor. Doch es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die das harte Datum 15. November entschärfen.

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Mulchsaat gilt als Mindestbodenbedeckung

„Nach späträumenden Kulturen (z. B. Zuckerrübe) kann eine Winterung, beispielsweise Winterweizen, nach der Rübenernte in Mulchsaat ausgesät werden und gilt als Bodenbedeckung, ohne dass der Weizen zum 15.11 aufgelaufen ist“, empfiehlt etwa der der landwirtschaftliche Informationsdienst Zuckerrübe (LID) von Pfeifer & Langen seinen Rübenerzeugern. Dies gelte auch für Rodetermine nach dem 15.11. und anschließender Weizenbestellung in Mulchsaat.

Die Erfüllung zum Anrechnen, zu den 80 % Ackerfläche mit Mindestbodenbedeckung, wird hier durch die mulchende Bodenbearbeitung, z. B. Grubber oder Scheibenegge, mit oberflächig aufliegenden Ernteresten erfüllt. Die Bearbeitung ist jedoch direkt bis wenige Tage nach der Ernte durchzuführen. Ein Pflügen (= wendenden Bodenbearbeitung) nach der Rübenernte ist im „sensiblen Zeitraum“ bei gleichzeitiger Anerkennung als Bodenbedeckung nicht möglich.

Vor-Ort-Kontrollen sollen Witterung berücksichtigen

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hingegen weist die Landwirte daraufhin, dass das BMEL den Kontrolleuren für GLÖZ 6 einen gewissen Ermessensspielraum zugewiesen hat. „Die heftigen Niederschläge ab Anfang Oktober haben die diesjährige Wintergetreidebestellung gehörig durcheinandergebracht. Vor allem „vorgearbeitete Flächen“ sind aufgrund der Nässe und der inzwischen zum Teil wassergesättigten Böden (tonige, schluffige Böden) nicht mehr befahrbar“, schreibt die LWK Schleswig-Holstein zum Ende letzter Woche. Somit kann die Aussaat regional in Teilen Schleswig-Holsteins nicht, wie gefordert bis zum 15.11. stattfinden und Befürchtungen, dass die 80 % Bodenbedeckung nach GLÖZ 6 nicht rechtzeitig erreicht werden wird, bewahrheiten sich.

Es müsse aber jetzt kein Antrag auf höhere Gewalt gestellt werden, sondern es muss bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) dargelegt werden können, dass im Rahmen der guten fachlichen Praxis (auf Grund der Witterungsverhältnisse) keine Aussaat bzw. die Herstellung einer entsprechenden Bodenbedeckung möglich war, empfiehlt die LWK betroffenen Landwirten.

Späte Saat in NRW wird genutzt

NRW hatte seinen Landwirten Anfang November eine kleine Erleichterung eingeräumt. Das Land erlaubt Landwirten im Jahr 2023 eine Winterkultur im Anschluss an späträumende Kulturen wie Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln bis zum 15. November auszusäen. „Diese gilt als Bodenbedeckung, ohne dass die Saat zum 15. November aufgelaufen sein muss“, hatte sich das Landwirtschaftsministerium in NRW festgelegt und seine Ausnahme auch vom BMEL bestätigt bekommen.

Genutzt hat die NRW-Regel der Biobauer und NRW-Landtagsabgeordnete Norwich Rüße von den Grünen. „So, ich habe heute den sonnigen Sonntag genutzt und noch 3 ha Triticale ausgesät. Danke an das MLVNRW, dass in NRW die Aussaat bis zum 15.11. ausreicht, um GLÖZ 6 zu erfüllen. Aber wo lebe ich eigentlich, dass derart weltfremde Regelungen überhaupt beschlossen werden?“, schrieb er am Sonntag auf X, ehemals Twitter.

Landwirte diskutieren über Strategien

Unter dem Eintrag ist eine Diskussion unter Landwirten zu finden. „Der Sinn dahinter ist 80% über Winter zu begrünen. In einer Getreidefruchtfolge ist das kein Problem. Bei Mais und Rüben sieht das anders aus. Wenn ein nasser Herbst dazu kommt, wird es unmöglich. Schade, dass die Regeln nicht so flexibel sind, wie die Landwirtschaft es sein muss“, antwortet Kempersbuur.

„Ich habe 100 % Bodenbedeckung, seit es Greening gibt. War meiner Meinung nach die perfekte GAP. Jetzt hat man alles verkompliziert und dadurch kaputt gemacht. Wahrscheinlich will man es auslaufen lassen und die Landwirte dazu bewegen, keinen Antrag mehr zu stellen“, antwortet darauf Gerhard Langreiter.

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