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Nun auch Kritik am Insektenschutzgesetz aus der SPD

In der Debatte um das Insektenschutzgesetz ist sich auch die SPD selbst nicht einig. Der niedersächsische Umweltminister Lies lehnt die bisherige Vorlage des BMU ab. Umweltministerin Schulze warnt.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Entwurf des SPD-geführten Bundesumweltministeriums für ein Insektenschutzgesetz stößt auch in den eigenen Reihen auf Kritik. „Wir können mit der Vorlage nicht leben“, sagte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) vergangene Woche in einer Online-Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft. Der SPD-Politiker begründete seine ablehnende Haltung mit Widersprüchen zum „Niedersächsischen Weg“ für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz, auf den sich die Landesregierung im vergangenen Jahr mit Vertretern der Landwirtschaft und von Umweltschutzverbänden verständigt hat.

Gefahr für "Niedersächsischen Weg"

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Lies zufolge konterkariert der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums in Teilen den „Niedersächsischen Weg“. Dessen Kern sei die gemeinsame Herangehensweise und die Einbeziehung der Praktiker beider Seiten in die Erarbeitung von Regelungen. Im Ergebnis setze Niedersachsen vor allem auf das Prinzip „Anreize statt Zwang“. Sollte Freiwilligkeit nicht möglich sein, müsse ein Erschwernisausgleich gezahlt werden. Lies monierte ein „ausgeprägtes Ressortdenken“ auf Bundesebene, das tragfähige Lösungen erschwere.

Schulze macht weiter Druck

Bundesumweltministerin Svenja Schulze machte am Wochenende hingegen erneut Druck, dass das Insektenschutzgesetz nun zügig verabschiedet werden müsse. „Die Eckpunkte für das Aktionsprogramm Insektenschutz hat das gesamte Kabinett beschlossen. Frau Klöckner stellt das jetzt wieder in Frage, indem sie das Insektenschutzgesetz blockiert und die ebenfalls beschlossenen Beschränkungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht konsequent umsetzt. Sie greift damit nicht nur mich an, sondern die gesamte Bundesregierung“, sagte Schulze dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag).

Schulze kündigte in dem Interview an, das Thema Insektenschutz ohne Einigung zum Wahlkampfthema zu machen. „Für viele Menschen ist das Thema Insektenschutz ein Herzensanliegen. Die CDU kann ja mal versuchen, denen im Wahlkampf zu erklären, warum sie am Einsatz von Glyphosat festhält und auch sonst wenig für den Artenschutz tut“, sagte sie der Zeitung.

BMEL hat schon entschärft

Das BMU wollte rechtlich umgesetzte Teile des Aktionsplans Insektenschutz eigentlich schon vor Weihnachten durchs Kabinett bringen. Sie betreffen insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz und darin die Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen. Das Landwirtschaftsministerium drängt hingegen darauf, ein Gesamtpaket zu schnüren, in dem dann auch der Pflanzenschutz und die Gewässerrandstreifen geregelt sind. Für beides hatte das BMEL vor Weihnachten einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der wesentlich weniger Fläche umfasst, als es das BMU fordert. Statt 10% der landwirtschaftlichen Fläche sind laut dem BMEL-Entwurf nur noch bis zu 1,7% der Fläche von den Pflanzenschutzverboten in nur noch nationalen Schutzgebieten betroffen. Die Gewässerrandstreifen betragen statt 10 Metern nur noch 5 Meter an Gewässern 1. und 2. Ordnung.

Fristen für Regelungen vor der Bundestagswahl laufen ab

Wenn sich die Bundesregierung nicht Anfang Februar auf einen gemeinsamen Weg für das Insektenschutzgesetz einigt, wird die Zeit vor der Bundestagswahl knapp. Dann kann die noch notwendige Zustimmung von Bundesrat und Bundestag nur noch mit Fristverkürzungen und im Eilverfahren organisiert werden.

CDU beharrt auf einen Rückzug der Gesetzesvorlage

Derweil wehrt sich die CDU/CSU-Fraktion mit Händen und Füßen gegen die Vorstellungen des BMUs. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, bekräftigte ihre Kritik am Gesetzentwurf des Umweltressorts, der auf Verbotspolitik setze und kooperative Ansätze im Artenschutz zunichtemache. Wenn kein finanzieller Ausgleich vorgesehen werde komme dies einer „kalten Enteignung“ gleich, sagte sie in der Online Diskussion beim DBV. Die CDU-Politikerin rief Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu auf, den Gesetzentwurf ihres Hauses zurückzuziehen oder grundlegend zu überarbeiten.

DBV drängt auf Förderfähigkeit der Maßnahmen

Der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt betonte, die Landwirte müssten in Entscheidungsprozesse und in die Maßnahmengestaltung einbezogen werden. „Arten- und Insektenschutz in der Agrarlandschaft geht nur mit den Landwirten“, unterstrich Hartelt. Erforderlich seien praxistaugliche, in Produktionsabläufe intensiv wirtschaftender Betriebe integrierbare und ökologisch wirksame Lösungen. Gleichzeitig dürften Maßnahmen Erträge nicht gefährden und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht beeinträchtigen. „Landwirte müssen mit Naturschutz auch Geld verdienen können“, so der Umweltbeauftragte. Die Förderfähigkeit von Maßnahmen dürfe daher nicht durch das Ordnungsrecht gefährdet werden. Im Ergebnis müsse Naturschutz auch als Betriebszweig möglich sein.

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