„Pestizidrückstände“! Erst im Bier, dann in der Muttermilch und nun in Gewürzgurken! Viele Verbraucher dürften aufgehorcht haben, als Ökotest Anfang der Woche neue Untersuchungsergebnisse zu Wirkstoffresten in Lebensmitteln vorstellte. Diesmal hatte man 24 verschiedene Marken von Gewürzgurken unter die Lupe genommen. Und tatsächlich: Es wurden in etlichen Spuren von Pflanzenschutzmitteln (PSM) gefunden, in dem Produkt eines namhaften Discounters sogar gleich sieben verschiedene Reste auf einmal.
Bundesamt für Risikobewertung: Nirgends Höchstgehalte überschritten
Doch was bedeutet das? Echtes Risiko oder nur ein Sturm im Gurkenglas? top agrar hat beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nachgefragt. Dort gibt man unterm Strich Entwarnung.
Das BfR bestätigt: Ökotest hat 24 verschiedene Gewürzgurkenerzeugnisse auf Rückstände von u. a. Pflanzenschutzmitteln (PSM) getestet. Elf Produkte enthielten keine PSM-Rückstände, darunter die acht getesteten Erzeugnisse aus biologischem Anbau. Insgesamt wurden in den konventionellen Gewürzgurken bis zu sieben verschiedene PSM-Wirkstoffe in Spuren detektiert.
Laut dem Bundesamt fehlen jedoch für die bessere Einordnung und ggf. eine Risikobewertung konkrete Informationen zu den PSM-Funden. So seien keine Angaben zu Probenanzahlen, Bestimmungsgrenzen oder den gemessenen Konzentrationen in der Veröffentlichung aufgeführt worden. Daher weiß man nur, dass in dreizehn Produkten die verschiedenen PSM in Spuren detektiert worden sind. In keiner Probe wurde ein gesetzlicher Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten, betont das BfR.
Zulassungsverfahren sorgt für Sicherheit
Die Behörde erinnert in dem Zusammenhang daran, dass PSM-Wirkstoffe vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken für alle eventuell betroffenen Personengruppen (Verbraucher, Anwender, Arbeiter, Anwohner und Nebenstehende) geprüft und bewertet werden. Hierdurch werde sichergestellt, dass von PSM-Wirkstoffen über Rückstände in Lebensmitteln als auch in Folge einer direkten oder indirekten Exposition nach deren sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung keine Gesundheitsgefahren ausgehen.
Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es laut BfR durchaus vorkommen, dass Rückstände im Erntegut und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Diese PSM-Rückstände dürften aber weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Dies werde bei der Festsetzung von RHG für PSM-Wirkstoffe auf EU-Ebene explizit mitberücksichtigt.
Aus Sicht des BfR liegen zur Wirkung von Mehrfachrückständen von PSM zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Sie geben ihm zufolge keinen Anlass zu der Annahme, dass die derzeit durchgeführten Bewertungen nicht hinreichend konservativ wären (d. h., sie überschätzen das Risiko eher). Unabhängig davon unterlägen die den Prüfungen und Bewertungen zugrundeliegenden Strategien und Methoden einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und sind Gegenstand entsprechender Forschungsprojekte.
Abschließend stellt die Behörde fest:
"Da es gemäß den Bewertungen von Ökotest keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) gab, geht das BfR in Hinblick auf die PSM-Funde davon aus, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr der getesteten Erzeugnisse nicht zu erwarten sind."