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Rote Gebiete: So verteilen sie sich jetzt auf Deutschland

In ganz Deutschland ändern sich aktuell die Roten mit Nitrat belastenden Gebiete. Landwirte müssen darin verschärfte Düngeregeln beachten. Welche Regionen sind betroffen? Ein Überblick mit Karte.

Lesezeit: 5 Minuten

Bundesweit ändern sich zum zweiten Mal in kurzer Zeit die Roten mit Nitrat belasteten Gebiete. Auf Druck der EU haben Bund und Länder im Sommer 2022 die Vorschrift zur Gebietsausweisung verschärft. Nun sind wieder vor allem die Ergebnisse der Messtellen für die Einteilung in ein Rotes Gebiet maßgeblich. Die von einigen Bundesländern 2020 eingeführte emissionsbasierte Binnendifferenzierung fällt weg.

Nach ersten Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wächst damit die Fläche der Roten Gebieten bundesweit um bis zu 45 %. Mehr Betriebe als bisher müssen damit Einschränkungen bei der Düngung hinnehmen.

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Top agrar Umfrage in allen Bundesländern

Die Bundesländer sind mit der Veröffentlichung der neuen Gebiete unterschiedlich schnell, zeigt eine Umfrage bei allen Bundesländern von top agrar (siehe Tabelle und Grafik). Eigentlich mussten alle Bundesländer bis zum 30. November 2022 die Roten Gebiete neu ausweisen. Das haben nicht alle geschafft. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt steht die Veröffentlichung der neuen Gebietskulisse noch aus.

NRW am stärksten betroffen

Besonders große Veränderungen haben die Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen zu verkraften. Hier steigt die als Rotes Gebiet eingestufte landwirtschaftliche Fläche auf das Dreifache. Danach fallen ab Dezember dieses Jahres 507.394 ha der landwirtschaftlichen Fläche in NRW in ein Rotes mit Nitrat belastetes Gebiet. Das sind mehr als ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in NRW.

Bisher lagen dort nur gut 11 % der landwirtschaftlichen Fläche im Roten Gebiet. NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen macht jetzt mit den Bauernverbänden und der Landwirtschaftskammer gemeinsame Sache und fordert von Berlin und Brüssel Nachbesserungen.

Ärger wegen hohem Flächenanteil in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Drittel der Landesfläche wird auch in Mecklenburg-Vorpommern künftig in ein Rotes Gebiet fallen. Die dortige Landesregierung hat die neue Gebietskulisse zwar noch nicht veröffentlicht. Sie soll allerdings Ende des Jahres in Kraft treten. Agrarminister Till Backhaus hat bereits verraten, dass die neuen Roten Gebiete bei 32 % der landwirtschaftlichen Fläche landen werden. Entsprechend entrüstet hat sich bereits Mecklenburg-Vorpommerns Bauernpräsident Detlef Kurreck geäußert und von einem „Schlag ins Gesicht der Landwirte“ gesprochen.

Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hessen legen nochmal zu

In Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hessen fallen mit der Neuausweisung mehr als 20 % der landwirtschaftlichen Fläche in ein Rotes Gebiet. Rheinland-Pfalz hatte schon 2020 zu den Regionen gehört, in denen die Roten Gebiete besonders groß waren. Nun kommt dort noch einmal mehr Fläche dazu. In Sachsen und Hessen ist der Sprung von einem moderaten Flächenumfang auf ein Fünftel der Landwirtschaftsfläche hoch.

Niedersachsen einziges Bundesland mit sinkendem Flächenanteil

Niedersachsen ist das einzige Land, in dem der Flächenumfang der Roten Gebiete mit der Neuausweisung sinkt. Allerdings war Niedersachsen auch bisher mit 24,5 % der Landwirtschaftsfläche der Spitzenreiter bei den Roten Gebieten in Deutschland. Nun umfasst die neue Gebietskulisse 21 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Das hat die alte Landesregierung noch veröffentlicht.

Die neu gewählte Landesregierung hat dafür aber noch nicht die notwendige Rechtsetzung beschlossen. Aktuell würden noch Stellungnahmen ausgewertet, teilt das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit.

Bayern will Härtefälle prüfen

Bayern legt im Vergleich der Bundesländer einen mittleren Zuwachs bei den Roten Gebieten auf 17,2 % der Landwirtschaftsfläche hin. Für landwirtschaftliche Flächen, die zu Roten Gebieten hinzugekommen sind, sollen so weit wie möglich Übergangsregelungen vorgesehen und im aktuellen Umstellungsprozess die Vermeidung von existenzgefährdenden Härtefällen geprüft werden, verspricht die Bayerische Staatsregierung.

Altlasten in Brandenburg

In Brandenburg reicht eine kleine Vergrößerung der Fläche der roten Gebiete dafür, dass Landwirte auf die Straße gehen. Die nun neu ausgewiesene Gebietskulisse umfasst 5,6 % der landwirtschaftlichen Fläche nach 1,8 % Flächenumfang bei der vorherigen Ausweisung. Grund für den Unmut ist, dass in Brandenburg Altlasten aus der DDR-Vergangenheit mit zu den erhöhten Nitratwerten beitragen. Darin sind sich Landesbauernverband und Landwirtschaftsminister Axel Vogel einig.

Schleswig-Holstein und Thüringen auf niedrigem Niveau

Die Landwirtschaftsfläche im Roten Gebiet steigt in Schleswig-Holstein mit der Neuausweisung auf 9,5 %. Zuvor hatte diese bei nur 5,4 % gelegen. Damit sind in Schleswig-Holstein zwar mehr Betriebe betroffen. Im Vergleich zu den Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hält sich das Land im Norden aber auf einem viel kleineren Niveau auf. Ähnliches gilt für Thüringen. Dort verändert sich der Flächenanteil der Roten Gebiete nur minimal von 6,4 % auf 6,8 %.

Baden-Württemberg hat den geringsten Flächenanteil

Den geringsten Flächenanteil an Roten Gebieten hat Baden-Württemberg. Dort sind nach der Neuausweisung nur 1,9 % der landwirtschaftlichen Fläche von einem mit Nitrat belasteten Gebiet betroffen. Zuvor waren es sogar nur 1,8 % gewesen. Es mache sich bemerkbar, dass Baden-Württemberg von der bisher möglichen emissionsbasierten Abgrenzung über die Modellierung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bisher nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht habe, heißt es im Landwirtschaftsministerium in Stuttgart. Dem Land komme zugute, dass dort seit dem Ende der 1980er Jahre eine vorsorgende Grundwasserschutzpolitik umgesetzt worden sei.

Bundesweit gelten in roten Gebieten folgende Düngeregeln:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

Es sind die Gleichen, die bereits in den seit 2020 ausgewiesenen roten Gebieten gelten.

Hoffnung auf ein Ende des Vertragsverletzungsverfahren

Bund und Länder reagierten mit der Verschärfung auf die EU-Kommission, die sich mit der 2020 erfolgten Ausweisung der roten Gebiete in Deutschland nicht zufrieden gegeben hatte. Mit der Neuausweisung erhofft sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun, dass die EU-Kommission das weiterhin offene EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Missachtung der Nitratrichtlinie einstellt. Damit wären dann auch die weiterhin angedrohten Strafzahlungen gegen Deutschland vom Tisch.

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