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Rote Gebiete: Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen wächst die Nitrat-Kulisse

Mehr Landwirte in ganz Deutschland müssen sich auf Einschränkungen bei der Düngung einstellen. Rheinland-Pfalz und Sachsen haben ihre Karten zu den neuen roten Gebieten veröffentlicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Mehr und mehr Bundesländer veröffentlichen ihre Karten zu der Neuausweisung der Roten Gebiete. In Rheinland-Pfalz wachsen die mit Nitrat belasteten roten Gebiete auf 28 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF), teilt das Landwirtschaftsministerium aus Mainz mit. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 lagen dort nur 20 % der Landwirtschaftsfläche im roten Gebiet.

Neu betroffen sind nun auch zahlreiche Grünlandflächen, berichtet das Landwirtschaftsministerium weiter. Die neuen, mit Nitrat belasteten sowie mit Phosphat eutrophierten Gebiete wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) berechnet und sind im Entwurfsstadium ab sofort im GeoBox-Viewer unter https://geobox-i.de/GBV-RLP/ flurstückspezifisch einsehbar.

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Die mit Phosphat belasteten gelben Gebiete verringern sich danach in Rheinland-Pfalz allerdings. Als mit Phosphat belastete, eutrophierte gelbe Gebiete werden ab 2023 rund 15 % der Flächen ausgewiesen. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es für Phosphat noch etwa 20 % der landwirtschaftlichen Fläche in Rheinland-Pfalz gewesen.

Mainzer Landwirtschaftsministerium unglücklich mit Neuausweisung

„Mit der vorläufigen Einsicht wollen wir für die Landwirtschaft frühestmöglich größtmögliche Transparenz schaffen, auch wenn die letztgültige Rechtsverbindlichkeit bekanntlich erst mit dem endgültigen Beschluss der Landesdüngeverordnung im Kabinett eintritt“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht (FDP). Die Kabinettsbefassung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Becht betonte, dass er mit der durch die EU-Kommission erwirkten Neuausweisung nicht glücklich sei. Auch in Rheinland-Pfalz war 2020 die jetzt nicht mehr erlaubte Modellierung bei der Neuausweisung der roten Gebiete angewandt worden. Diese berücksichtigt das Verursacherprinzip stärker. Das habe die Gebietsausweisung in der Vergangenheit gerechter und besser nachvollziehbar gemacht, erläuterte Becht.

Nitratgebiete in Sachsen steigen auf 20,5 %

Am Dienstag hat auch Sachsen eine Karte mit der Neuausweisung der roten Gebiete veröffentlicht. Die novellierte Düngerechtsverordnung tritt am 30.11.2022 in Kraft, teilt das Sächsische Landwirtschaftsministerium mit. Die aktuelle Kulisse ist ab 30.11.22 im Invekos-Online GIS unter http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1058.htm im Internet abrufbar.

Im Vergleich zur bisherigen Gebietsausweisung vom Dezember 2020 vergrößerten sich die roten Gebiete in Sachsen auf insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Bisher hatten diese bei 130.600 Hektar gelegen. Sie umfassen 157.842 Hektar Ackerland, 24.512 Hektar Grünland und 2.690 Hektar sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen (z.B. Obst/Dauerkulturen, Rebflächen, Teich/Schilf).

Damit steigt die von der Nitrat-Kulisse betroffene Fläche in Sachsen auf 20,5 % der landwirtschaftlichen Fläche. Im Jahr 2020 hatten die roten Gebiete 14,5 % an der landwirtschaftlichen Fläche ausgemacht.

Phosphatgebiete werden in Sachsen auch weiterhin nicht ausgewiesen. Hier bleibt es bei der landesweiten Anwendung der erweiterten Abstandsregelung an Gewässern, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium in Dresden.

Bundesweit gelten in roten Gebieten folgende Düngeregeln:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

Es sind die Gleichen, die bereits in den seit 2020 ausgewiesenen roten Gebieten gelten. In den meisten Bundesländern ändert sich die Nitratkulisse, nicht jedoch die damit verbundenen Verpflichtungen. Jedes Bundesland muss zusätzlich mindestens zwei weitere Maßnahmen für belastete Gebiete festlegen.

Alle Länder weisen bis 30. November rote Gebiete neu aus

Bis zum 30. November 2022 müssen alle Bundesländer die Kulissen der mit Nitrat belasteten, roten Gebiete neu ausweisen. Denn die EU-Kommission war unzufrieden mit der Ausweisung der roten Gebiete in Deutschland aus dem Jahr 2020. Daraufhin haben Bund und Länder im Sommer bundesweit die Vorschriften zur Gebietsausweisung vereinheitlicht und verschärft. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der emissionsbasierten Binnendifferenzierung durch Abgleich des Stickstoff-Saldos mit dem maximal duldbaren Stickstoff-Eintrag. Dadurch sind jetzt mit der Neuausweisung vor allem die Ergebnisse der Messtellen für die Einteilung in ein rotes Gebiet maßgeblich.

Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW haben Karten mit den neuen Gebietskulissen in ihrem Bundesland bereits veröffentlicht. NRW will die genauen betroffenen Feldblockflächen allerdings erst ab dem 1. Dezember 2022 im Internet frei geben. Mecklenburg-Vorpommern hat auch bereits Angaben zur Neuausweisung gemacht.

Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihre Neuausweisungen bisher noch nicht veröffentlicht.

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