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Agrardiesel-Rückvergütung letztmalig auf Papier möglich

Der Zoll stellt bei der Steuerentlastung für Agrardiesel endgültig auf das online Antragsverfahren um. Im September 2023 kann die Agrardieselvergütung letztmalig auf Papier eingereicht werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum 30. September endet die Abgabefrist für die Agrardiesel-Rückvergütung. Letztmalig können Landwirte den Agrardieselantrag für den Verbrauch im Jahr 2022 auch mit den altbekannten Formularen 1140 und 1142 auf Papier abgeben.

Ab 2024 ist dann nur noch die online Beantragung möglich. Um den Verbrauch aus 2023 zu erhalten, müssen Sie im kommenden Jahr ein Elsterzertifikat einrichten und dann den Antrag im Bürgerportal des Zolls ausfüllen.

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Voraussetzungen für die Steuerentlastung beim Agrardiesel

Die Agrardieselentlastung beträgt 0,2148 €/l. Die Steuerentlastung wird für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel gewährt, die von einem entlastungsberechtigten Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in bestimmten Fahrzeugen und Maschinen bei begünstigten Arbeiten verwendet wurden.

Die Steuerentlastung für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel wird nur gewährt, wenn die Energieerzeugnisse in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet, wurden zum Betrieb von:

  • Ackerschleppern
  • standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren
  • Sonderfahrzeugen.

Bisher nur 25 % elektronische Agrardiesel Anträge

Die vor zwei Jahren eingeführte Onlinebeantragung der Agrardieselentlastung setzt sich bei den Betrieben allerdings bisher noch schleppend durch: 75 % der Anträge wurde im Jahr 2022 für den Verbrauch im Jahr 2021 immer noch per Post und Papier gestellt.

Der Zoll sieht bei der elektronischen Antragstellung folgende Vorteile:

  • Übermittlung des Antrags ohne spezielle Software
  • übersichtliche Benutzerführung durch den Antrag
  • erleichterte Antragstellung im Folgejahr
  • schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Übermittlung von Unterlagen in digitaler Form.

Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung.

Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag 1140 oder 1142).

Erster Schritt ist ein Elsterzertifikat

Der erste Schritt beim online Agrardieselantrag ist, sich für die Identifikation ein spezielles Elsterzertifikat zu besorgen (www.elsteronline.de). Gemeint ist damit, dass auf Ihrem Rechner eine Art „Softwareschnipsel“ (Zertifikatsdatei) abgelegt wird, mit dem Sie das Finanzamt eindeutig identifizieren kann. Das ist auch ein Grund, weshalb Sie bei Elster besser mit dem Rechner arbeiten sollten statt mit dem Handy.

Achtung: Wichtig ist, das Elsterzertifikat „Für Organisationen“ zu aktivieren. Das Zertifikat für Einzelpersonen reicht nicht, auch bestehende Zertifikate für die Steuer von Einzelpersonen oder einen neuen Personalausweis können Sie nicht einsetzen.

Um das Zertifikat zu beantragen, gehen Sie auf die Seite www.elster.de. Klicken Sie nun auf „Konto erstellen“ und „Weiter“. Jetzt im Fenster unten die Zertifikatsdatei wählen.

Im zweiten Schritt füllen Sie dann den digitalen Antrag im Bürger- und Geschäftskundenportal aus (BuG unter www.zoll-portal.de).

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