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topplus Agrardiesel, GAP-Fristen, Heckenschnitt

Diese Änderungen und Fristen sind für Landwirte im September wichtig

Für Landwirte steht im September der Agrardieselantrag an. Hecken und Bäume dürfen wieder beschnitten werden und einige GAP-Fristen fallen. Diese Änderungen und Fristen gibt es im September 2023:

Lesezeit: 5 Minuten

Der Antrag für die Rückvergütung beim Agrardiesel muss bis Ende September beim Hauptzollamt sein. Bis Ende des Monats können außerdem noch Änderungen, die sich beim Flächenmonitoring für den GAP-Agrarantrag 2023 ergeben haben, eingereicht werden. Außerdem endet das Schnittverbot für Hecken und Bäume. Diese und weitere Änderungen und Fristen gibt es für Landwirtinnen und Landwirte im September 2023 zu beachten:

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GAP: Aussaat und Beweidung von Brachen wieder möglich

Ab dem 1. September gibt es eine Reihe von Bewirtschaftungen, die wieder für die GAP-Agrarförderung erlaubt sind. So darf auf Brachen (GLÖZ 8) aus der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie bei der freiwilligen Stilllegung aus den Öko-Regelungen 1 eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt werden. Außerdem darf der Aufwuchs auf den Brachen durch Schafe/Ziegen beweidet werden. Auch eine Beweidung der im Rahmen der Öko-Regelungen 1 angelegten Altgrasstreifen ist ab diesem Termin möglich.

Zum 1. September läuft zudem der seit Januar laufende Zeitraum für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel aus der Öko-Regelung 6 bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen aus. Bei Dauerkulturen, oder wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen als Ackerfutter angebaut wird, verlängert sich der Zeitraum allerdings bis zum 15. November. Weitere Informationen …

Letzte Änderungen am GAP-Antrag 2023 stellen

Der 30. September ist der späteste mögliche Termin für Antragsänderungen im Rahmen des Flächenmonitorings aus dem GAP-Antrag 2023. Nach der Abgabe für den Agrarsammelantrag 2023 im Mai ist über den Sommer das Flächenmonitoring erfolgt, über das satellitengestützt die beantragten landwirtschaftlichen Flächen überprüft wurden. Korrekturen und Ummeldungen an den bereits beantragten Flächen, die sich dabei ergeben, sind nun bis zum 30. September möglich. Weitere Informationen …

Agrardieselvergütung letztmalig auf Papier

Zum 30. September endet die Abgabefrist für die Agrardiesel-Rückvergütung. Letztmalig können Landwirte den Agrardieselantrag für den Verbrauch im Jahr 2022 auch mit den altbekannten Formularen 1140 und 1142 auf Papier abgeben. Ab kommendem Jahr ist dann nur noch die online Beantragung möglich. Um den Verbrauch aus 2023 zu erhalten, müssen Sie im Jahr 2024 ein Elsterzertifikat einrichten und dann den Antrag im Bürgerportal des Zolls ausfüllen. Die Agrardieselentlastung beträgt 0,2148 €/l. Weitere Informationen, wie man jetzt schon einen online Antrag auf Agrardiesel-Rückvergütung stellt, gibt es hier.

Schnittverbot für Hecken endet

Am 30. September endet der seit 1. März geltende Zeitraum des Schnittverbots für Hecken, Knicks und Bäume. Damit können ab Oktober auch wieder Schnitte, die über schonende Pflege- und Formschnitte hinaus gehen, getätigt werden. Weitere Informationen ...

Landwirtschaftliche Fachschüler: Aufstiegs- BAföG beantragen

Für Schülerinnen und Schüler von ein- oder zweijähren Fachschulen im Bereich Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Garten lohnt es sich fast immer, das Aufstiegs BAföG (ehemals Meister-BAföG) zu beantragen. Dies ist für Fachschüler in allen Fällen attraktiver als das Schüler-BAföG.

Für den Lebensunterhalt erhalten die Schüler einen Zuschuss von bis zu 963 €/Monat. Ob ein Schüler bei den Eltern wohnt, spielt keine Rolle, auch nicht wie viel die Eltern verdienen. Wohl angerechnet wird das Einkommen des Schülers, wobei ein Einkommen im Bereich eines Minijobs anrechnungsfrei bleibt. Der Vermögensfreibetrag für die Schüler liegt bei 45.000 €.

Förderanträge sollten vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei späterer Antragstellung fließt die Förderung ab Antragsmonat. Weitere Infos gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de und der Hotline unter Tel: 0800 6223634.

Fristen für die Steuererklärungen 2022

Für Privatpersonen läuft die Frist für die verpflichtende Einkommenssteuererklärung 2022 am 30. September ab. Da das Datum aber auf einen Samstag fällt, ist der letzte Abgabetag der 2. Oktober 2023. Bei der Steuererklärung mit einem Steuerberater endet die Frist erst am 31. Juli 2024. Die Fristen für die Steuererklärung von Landwirten und Forstwirten liegen hingegen später als die für Nichtlandwirte und enden noch nicht Ende September. Die Frist für die Steuererklärung des Jahres 2021 endet erst am 31. Januar 2024 – wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben. Verlängert wurden auch die Fristen für die Steuererklärung 2022. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater macht, hat dann noch eine verlängerte Frist bis zum 2.4.2024 für die Steuererklärung 2022. Bei Übernahme durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verlängert sich die Abgabefrist für 2022 bis zum 31.12.2024. Weitere Informationen ...

Digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz)

Wer ein Auto zulassen wollte, brauchte bislang oft viel Zeit und gute Nerven. Das wird sich vom September 2023 an ändern, denn der Bundesrat segnete eine Verordnung der Bundesregierung zur Digitalisierung der Kfz-Zulassung ab. Kfz-Halterinnen und Halter können alles Nötige künftig online beantragen. Die Plaketten für die Nummernschilder werden binnen zehn Tagen per Post zugeschickt. In der Zwischenzeit reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis aus. Den Service können auch Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste nutzen. Die Länder baten die Bundesregierung allerdings zu prüfen, wie Missbrauch verhindert oder eingedämmt werden könne. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet werden könnten. Weitere Informationen ….

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