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Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Kommentar

Agrardieselantrag: Einfach kompliziert

Der Antrag auf Agrardieselrückvergütung bringt in diesem Jahr wieder einmal Mehrarbeit mit sich, denn er ist noch länger und verwickelter geworden. top agrar-Redakteur Marko Stelzer fragt sich, warum?

Lesezeit: 3 Minuten

Die Uhr tickt. Bis Ende September müssen die Anträge für die Agrardieselvergütung bei den zuständigen Hauptzollämtern eingegangen sein, damit Landwirte rückwirkend für das vergangene Jahr einen Teil der gezahlten Abgaben auf Agrardiesel zurückzubekommen.

Das Verfahren war noch nie vergnügungssteuerpflichtig, bei all den Details, die das Amt für einen erfolgreichen Bescheid wissen will. Dieses Jahr sticht aber in mehrfacher Sicht besonders heraus: Zum letzten Mal ist der Vorgang auf Papier möglich – ab dem nächsten Jahr geht das nur noch online per Elsterformular.

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Formulare werden immer länger

Das für sich wäre noch nicht so problematisch, wenn auch manch älterer Landwirt murren mag. Wer aber das aktuelle Formular 1142 für den Kurzantrag heruntergeladen hat, dürfte sich die Augen gerieben haben. Kurz ist hier nämlich gar nichts, vielmehr hat der „Vereinfachte Antrag“ für Bestandsmelder in diesem Jahr mit sechs Seiten denselben Umfang, den im vergangenen Jahr das eigentlich deutlich umfassendere Formular 1140 für den Erstantrag hatte.

Auch dieser Antrag ist trotz aller vollmundigen Versprechen in Sachen Digitalisierung und Bürokratieabbau weiter in die Breite gegangen, und zwar auf ganze elf Seiten. Zusammen mit den (nicht immer hilfreichen) Erläuterungen kommt dieses Dokument auf satte 25 Blätter. Die meisten privaten Steuererklärungen dürften weniger Papier beanspruchen.

Selbst die Ämter klagen

Und damit hört der Wahnsinn noch nicht auf. Zusammen mit den zusätzlichen Antragsseiten sind auch neue Fragen aufgetaucht. Schon auf der ersten Seite fragt man sich, was denn neben der – nachvollziehbaren – Agrardieselnummer oder der Steuernummer die „Beteiligtennummer“ (VVSt) sein soll. Andere Positionen im Bereich „Selbsterklärung“ stiften eher Verwirrung, als dass sie sich „selbst erklären“.

Ein Anruf im Hauptzollamt hat da zum Glück weitergeholfen, allerdings wird auch im Gespräch mit den dortigen Mitarbeitern deutlich, dass selbst im Amt nicht jeder von den ständig dicker und komplizierter werdenden Formularen begeistert ist.

Es mutet da wie ein Witz an, wenn man zur gleichen Zeit Beteuerungen von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) lesen darf, der Bürger und Unternehmen „von überflüssigen bürokratischen Vorgaben befreien“ will.

Bürokratieabbau heißt auch: „Unnötiges weglassen“

Vorschlag: Wie wäre es, bestehende Verfahren wie den Agrardieselantrag nicht mit immer neuen Anforderungen und Paragraphen aufzublähen? Warum sind die nötig, wenn in früheren Jahren ein paar prägnante Fragen denselben Zwecke erfüllt haben?

Buschmann jedenfalls ist überzeugt, dass sein Haus mit dem Bürokratieentlastungsgesetz „etwas Substanzielles hinbekommen“ wird. Das warten wir mit einem gehörigen Maß an Skepsis einfach mal ab.

Und, was die Anzahl der Bienenvölker (Seite 6 im Kurzantrag) mit der „Gasölbeihilfe“ zu tun hat, müsste mir ein Fachkundiger in der Zwischenzeit auch noch erklären.

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