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Brandenburg startet neues Förderprogramm für junge Landwirte

Brandenburg bezuschusst Gründer in der Landwirtschaft mit bis zu 75.000 €. Sachsen-Anhalt baut die Förderung aus, in Thüringen gibt es erste Zuwendungsbescheide.

Lesezeit: 3 Minuten

Junge Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg können ab sofort eine Förderung von bis zu 75.000 € für die Erstniederlassung bzw. die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Der Zuschuss kann innerhalb von drei Jahren für den Kauf von Gebäuden, Technik oder Tieren, aber auch für den Erwerb von Flächen genutzt werden.

Agrarminister Axel Vogel betont: „Viele junge Menschen mit landwirtschaftlicher Ausbildung wollen einen Betrieb gründen. Aufgrund des sehr hohen Kapitalaufwands ist dies eine schwierige Entscheidung. Diese wollen wir Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit unserem jetzt gestarteten Förderprogramm erleichtern.“

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Für Hofübergaben und Neugründungen

Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen. Die Förderung können auch juristische Personen bekommen, wenn eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt die Entscheidungen verantwortet.

Interessierte Landwirte, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und können innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen –und zwar bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Dafür müssen sie einen Geschäftsplan, aus dem die geplante Entwicklung des Unternehmens hervorgeht, einreichen. Das Verfahren zur Gewährung der Niederlassungsbeihilfe wird ausschließlich digital durchgeführt. Alle Unterlagen finden Siehier.

Sachsen-Anhalt: Jetzt bis zu 100.000 € Zuschuss

In Sachsen-Anhalt gibt es schon seit einigen Jahren eine Förderung für Existenzgründungen in der Landwirtschaft. Von 2017 bis 2022 konnten 81 Vorhaben mit knapp 5,53 Mio. € umgesetzt werden.

Für Anträge ab dem 31. August beträgt der mögliche Zuschuss der Niederlassungsprämie statt bislang 70.000 € nun 100.000 €, entsprechende Anträge können jetzt gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei sind die Mittel nicht an spezifische Ausgaben gebunden, so haben die Junglandwirte größtmögliche Freiheit, um ihr Konzept zu entwickeln.

Landwirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt den Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 € unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

Thüringen: Nächste Antragsrunde im Dezember

Auch in Thüringen startete im März 2023 ein Föderprogramm für junge Existenzgründerinnen und -gründer in der Landwirtschaft – mit einem Zuschuss von 35.000 bis maximal 70.000 €.

Kürzliche übergab Ministerin Susanna Karawanskij den ersten Zuwendungsbescheid der neuen Förderung an eine Junglandwirtin vom Gut Schönberg in Schierschwende im Unstrut-Hainich-Kreis. Ministerin.

"Unser neues Förderprogramm für junge Landwirtinnen und Landwirte wurde hervorragend angenommen“, so die Ministerin. Insgesamt sind im ersten Förderjahr 25 Anträge über ein Fördervolumen von fast 1,64 Mio. € beim Thüringer Landesverwaltungsamt als bewilligende Stelle eingegangen. 13 Anträge wurden als förderfähig eingeschätzt: neun für die Neugründung eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens, drei für außerfamiliäre Übernahmen eines Agrarbetriebes und eine innerfamiliäre Hofnachfolge.

Die 13 Anträge haben ein Fördervolumen von insgesamt 812.000 €. Die zweite Antragsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2023. Den Antrag können Interessierte beim Landsverwaltungamt Thüringen stellen. WeitereDetails.

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