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Thüringen legt neue Förderung für Hofnachfolge und Existenzgründung auf

In Thüringen können Hofnachfolger und Existenzgründer in der Landwirtschaft sich für eine Starthilfe von bis zu 70.000 € bewerben. Das Land stellt seine Junglandwirteförderung neu auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Thüringen bietet eine neue Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an. Start für das Antragsverfahren ist laut Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) bereits März 2023.

Mit der neuen Förderung sollen sowohl Neugründer als auch Hofnachfolger und Nachfolger von Betriebsleitern, die nicht älter als 40 Jahre sind, neben der Junglandwirteprämie aus den Direktzahlungen eine staatliche Starthilfe von maximal 70.000 € als Zuschuss erhalten können, berichtet das Thüringer Landwirtschaftsministerium. Der Zuschuss ist an Förderbedingungen wie Alter, Qualifizierung, Erstellung eines Geschäftsplans und Arbeitskräftebedarf geknüpft. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einem Zeitraum von drei Jahren.

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Mindestens 10 Anträge 2023 möglich

Dafür legt der Freistaat in diesem Jahr erstmalig ein Förderprogramm aus EU- und Landesgeldern in Höhe von 700.000 € auf. Damit können im ersten Jahr mindestens 10 junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unterstützt werden. Für die Folgejahre ab 2024 sei eine entsprechende Förderung geplant. Es hinge aber auch von der Nachfrage ab, ob und wieviel Geld dafür noch in den Haushaltsverhandlungen mobilisiert werden könne, teilt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber top agrar mit.

Laut der Ministerin laufen momentan die letzten Abstimmungen zu den Förderbedingungen und den Grundlagen des Förderverfahrens. Sie sei zuversichtlich, dass im März die Anträge für die neue Junglandwirteförderung beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden könnten.

Förderung soll Neueinstieg und Nachfolge erleichtern

„Mit dieser zusätzlichen Förderung wollen wir jungen Fachkräften den Neueinstieg und Betriebsnachfolgen erleichtern und so den altersbedingten Generationenwechsel in der Thüringer Landwirtschaft unterstützen“, sagt Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Bei der Neugründung eines Agrarbetriebs bestehe eine große Hürde darin, dass die Landwirtschaft sehr kapitalintensiv sei. Hier sollen mit der neuen Förderung Anreize geschaffen werden, in eine Hofübernahme oder eine Betriebsneugründung zu investieren.

„In vielen Thüringer Agrarbetrieben steht ein Generationenwechsel an“, sagte Karawanskij. Nach aktuellen statistischen Zahlen werden von den rund 2.700 privaten Agrarbetrieben in Thüringen 47 % von Landwirten geführt, die 55 Jahre oder älter sind. Nur bei 360 Betrieben sei bislang die Nachfolge geklärt. Es fehlten zunehmend junge Menschen, die eine Nachfolge antreten oder neue Betriebe gründeten.

Bewegung in mehreren Bundesländern

Thüringen reiht sich mit der Auflage einer neuen Junglandwirteförderung zu einer Gruppe von Bundesländern, die mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neue Wege bei der Junglandwirteförderung gehen. Vorbild für die Einführung von Existenzgründungsprämien in der Landwirtschaft sind die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen, die bereits in der ablaufenden Förderperiode eine Existenzgründungsprämie eingeführt hatten. Ab 2023 führt auch Brandenburg eine entsprechende Förderung ein. Ähnliches angekündigt haben auch Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Niedersachsen und NRW haben in ihren Koalitionsverträgen 2022 versprochen, ein Existenzgründungsprogramme für die Landwirtschaft aufzusetzen.

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