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BVVG verärgert Flächen-Alteigentümer - Ist jetzt Schluss mit der Rückgabe?

Die Alteigentümer in Ostdeutschland befürchten, dass ihre Flächenerwerbsansprüche nicht mehr vollständig erfüllt werden können. Es dürften keine weiteren Flächen in den Naturschutz gehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Opfer der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland fürchten um ihre gesetzlichen Ausgleichsansprüche. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) als Interessenverband der Alteigentümer warnt davor, die verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgsesellschaft (BVVG) dem Nationalen Naturerbe oder möglicherweise den neuen Ländern zu übertragen.

Dies käme der AfA zufolge einer abermaligen Enteignung der Bodenreformopfer gleich. „Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, ihren Verpflichtungen gegenüber den EALG-Berechtigten vollständig nachzukommen“, erklärte der AfA-Vorsitzende Dr. Eberhardt Kühne am Mittwoch in Berlin.

Gemäß dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bestehende Ansprüche auf Erwerb von Wald könne die BVVG bereits seit Jahren nicht mehr erfüllen, so Kühne. Als Ursache sieht er, dass die BVVG in den vergangenen 30 Jahren Wald an den Ansprüchen der EALG-Berechtigten vorbei an Dritte verkauft habe.

„Die geringfügigen Flächenerwerbsrechte der Alteigentümer müssen als Teil ihrer Ausgleichsleistung vollständig erfüllt werden“, mahnte der AfA-Vorsitzende. Sie dürften nicht durch weitere Übertragungen von BVVG-Flächen unterlaufen werden.

Keine Zahlen über Ansprüche auf Ausgleichsleistung

Kühne warf dem Bund vor, er breche seine von allen Vorgängerregierungen wiederholt gegebene Zusage, dass die BVVG-Flächen für die Erfüllung der begünstigten Flächenerwerbsrechte der Bodenreformopfer als Wiedergutmachungsleistung zur Verfügung stehen würden.

Weil das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) seit 2015 die betreffenden Statistiken nicht fortgeführt habe, lägen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele Ansprüche auf Ausgleichsleistung und damit auf Erwerb von BVVG-Flächen bei den Vermögensämtern der ostdeutschen Länder noch anhängig seien. Daher sei nicht bekannt, wie viele der BVVG-Flächen für die Erfüllung von Ansprüchen auf begünstigten Erwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz noch benötigt würden.

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BVVG stellt klar: Erwerbsansprüche werden erfüllt!

Die BVVG verpachtet ab sofort nach den „Grundsätzen für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen der BVVG 2024 (FMG 2024)“. Die Staatssekretäre des BMF und des BMEL sowie der für die Landwirtschaft in den ostdeutschen Ländern zuständigen Ministerien haben am Donnerstag die FMG 2024 in einem gemeinsamen Unterschriftstermin zum 12. April in Kraft gesetzt.

Die Ausschreibungs- und Zuschlagsregelungen der FMG 2024 gewährleisten laut BVVG, dass sowohl den wichtigen Aufgaben des Klima-, Arten- und Tierschutzes sowie der Biodiversität als auch agrarstrukturellen Zielsetzungen Rechnung getragen wird. Alle Betriebsformen könnten am Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gleichermaßen teilnehmen, heißt es.

Im Vergleich zu den Flächenmanagementgrundsätzen 2023 gibt es geringfügige Anpassungen im Kriterienkatalog, die mit allen ostdeutschen Ländern einvernehmlich abgestimmt wurden. Grundsätzlich werden mit den Regelungen das agrarstrukturelle Ziel der Stärkung vielfältiger, regional verankerter landwirtschaftlicher Betriebe verfolgt, der Generationswechsel sowie die Existenzgründung unterstützt und eine ökologische und nachhaltige Erzeugung gefördert.

Unabhängig davon würden rechtliche Erwerbsansprüche, wie z. B. nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, weiterhin uneingeschränkt erfüllt, stellt die Gesellschaft klar. Damit werde der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter Berücksichtigung der bisherigen Einigung der Bundesressorts zum Umgang mit den BVVG-Flächen nach umfangreicher Abstimmung mit den jeweiligen Ressorts der ostdeutschen Bundesländer einvernehmlich und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Länder umgesetzt.

Insgesamt rund 20.500 ha in diesem Jahr pachtfrei werdendes Acker- und Grünland wird die BVVG nach den neuen Grundsätzen bis zum Beginn des neuen Pachtjahres am 1. Oktober 2024 neu verpachten. Die ersten Ausschreibungslose sind bereits ab heute (Freitag, 12. April 2024) unter www.bvvg.de/Objekte veröffentlicht. Details für die Gebotsabgabe stehen in den Ausschreibungsbedingungen.

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