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Ost-Agrarverbände toben: Bund verschleudert BVVG-Ackerflächen

Verkaufsstopp, neue Vergaberegeln und nun die Übertragung riesiger Flächen in nationale Naturerbe: Den ostdeutschen Bauernverbänden reicht es. Özdemir und Lindner sollen den BVVG-Kurs ändern.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit 1992 hat die BVVG die Aufgabe, die ehemaligen volkseigenen Agrar- und Forstflächen der Ex-DDR zu vermarkten. Das meiste ist in den vergangenen Jahrzehnten verkauft worden. Noch warten aber knapp 90.000 ha auf einen neuen Besitzer. Die Regeln für die Vergabe bleiben aber ein Zankapfel. Und nun gibt es neuen Ärger.

Jüngster Anlass sind die Pläne, 17.800 ha aus dem BVVG-Bestand an das Nationale Kulturerbe zu übertragen. Das und weitere Missstände wollen die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände nicht mehr hinnehmen.

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Ost-Bodenmarkt wird weiter verknappt

Sie kritisieren in einer Stellungnahme an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass auf diese Weise weitere landwirtschaftliche Nutzfläche aus der Produktion genommen und der ohnehin schon enge Bodenmarkt weiter verknappt würde. Der harte Vorwurf der Bauernpräsidenten: „Als Repräsentanten des landwirtschaftlichen Berufsstandes in den ostdeutschen Bundesländern stellen wir fest, dass Sie mit diesem Verfahren das letzte Vermögen Ostdeutschlands verschleudern.“

Sie fordern zudem, den seit Beginn 2022 geltenden Verkaufsstopp für BVVG-Flächen aufzuheben. Stattdessen sollte die Privatisierung im Sinne regional verankerter Betriebe fortgesetzt und die Flächenverwaltung durch den Bund beendet werden, heißt es in dem Schreiben. Die Landesbauernverbandchefs berufen sich dabei auf die 1990 im Treuhandgesetz niedergeschriebenen Ziele: Privatisierung zugunsten regional verankerter Landwirtschaftsbetriebe.

Vergabekriterien realitätsfremd

Sie sehen außerdem dringenden Bedarf für eine Kursänderung der Bundesregierung bei der Verpachtung bzw. der Veräußerung der Grundstücke. Aktuell soll die BVVG nach dem Willen der Bundesministerien ab dem 1. April 2024 die Verpachtung der Flächen an novellierte „Nachhaltigkeitskriterien“ knüpfen, die aus Sicht der Verbände einen Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe diskriminieren und nur neue Bürokratie verursachen.

„Wir sehen hier die Gefahr, dass Ihre Häuser den Landerwerb von der BVVG von der finanziellen Wirtschaftskraft abhängig machen. Entweder können Betriebe über umfängliche Gestaltung Ihrer Betriebe Zuschläge erhalten, was jedoch erhebliche Beratungskosten erfordert, oder die Betriebe lösen sich von der ökonomischen Nachhaltigkeit, um die formulierten Kriterien ausschließlich über Fördermittel zu finanzieren“, warnen die Präsidenten Özdemir und Lindner.

Die vom Bund aufgestellten Nachhaltigkeitskriterien für die Verpachtung der Landesflächen bewerten nach einem Punktesystem u.a. Vernässungsbereitschaft, Bewirtschaftungsart oder unterschiedliche Zertifizierungen. Eine überproportional große Punktzahl erhalten Existenzgründer. Der bisherige Pächter wird mit Bonuspunkten nur bedacht, wenn er auf weniger als 500 ha bewirtschaftet. Angesichts der historisch bedingt hohen Zahl größerer Agrarbetriebe im Osten bringt das spürbare Nachteile im Wettbewerb um die restlichen BVVG-Flächen.

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