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BVVG-Einigung über Verpachtungskriterien steht bevor

Bund und Länder wollen bis Ende Februar ihren Streit über die BVVG-Flächenvergabe beilegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt rechnen mit einer baldigen Einigung über die Modalitäten der Verpachtung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Aller Voraussicht nach werde es Ende Februar eine abschließende Bund-Länder-Sitzung zu den Flächenmanagementgrundsätzen geben, erklärten Sprecher der Agrarressorts in Schwerin und Magdeburg.

Nach derzeitigem Stand würden die Interessen der Länder gewahrt. Die Gleichbehandlung der nachhaltig wirtschaftenden konventionellen Betriebe sowie ökologisch wirtschaftender Betriebe sei inzwischen gewährleistet, hieß es in Magdeburg.

Beide Sprecher bekräftigten das Interesse ihrer Länder, Teile der verbliebenen rund 90.000 Hektar BVVG-Flächen zu übernehmen.

Die Flächenmanagementgrundsätze tragen dem von der Bundesregierung vollzogenen Kurswechsel in der Bodenpolitik Rechnung: Nachdem der Verkauf bereits massiv eingeschränkt worden ist, wird die BVVG ab 2025 bis auf wenige Ausnahmen ihre Flächen ausschließlich verpachten.

BVVG will Klarheit

Die Vergabe der Pachtflächen erfolgt über Ausschreibungen. Neben einem Mindestpreis, den Interessenten bieten müssen, erfolgt der Zuschlag anhand von 21 Kriterien, anhand derer besonders nachhaltig wirtschaftende Bewerber ausgewählt werden. Bislang haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt den Vergabekriterien nicht zugestimmt.

Unter anderem kritisieren die Länder eine Bevorzugung der Ökobetriebe. Dessen ungeachtet hat die BVVG im Jahr 2023 bereits nach den Flächenmanagementgrundsätzen verpachtet. Gleichzeitig drängt die bundeseigene Gesellschaft auf ein Einvernehmen, um rechtzeitig Klarheit für das laufende Pachtjahr zu bekommen. In diesem Jahr stehen rund 20.500 Hektar zur Verpachtung an.

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