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Pachtverträge laufen aus: Nach diesem Punktesystem will die BVVG verpachten

Immer mehr Pachtverträge der Treuhand laufen in Ostdeutschland aus. Flächen sollen künftig nach einem Punktesystem vergeben werden, doch ohne Einigung gibt es weiterhin nur Jahresverträge.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Modalitäten für die weitere Verpachtung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen bleiben unklar. Zwar hat sich der Bund mit den Ländern auf Fachebene über Grundsätze für das Flächenmanagement der Bodenverwertungs- und ‑verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigen können. Sowohl Sachsen-Anhalts CDU-Landwirtschaftsminister Sven Schulze als auch sein Schweriner SPD-Amtskollege Dr. Till Backhaus lehnen das aber ab und kündigen Widerstand an.

Schulze warf der Bundesregierung vor, sie wolle die verbleibenden Flächen der BVVG vorrangig an Ökobetriebe verpachten. Für ihn seien ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe jedoch gleichwertig. Eine „einseitige Bevorzugung ökologisch wirtschaftender Betriebe“ lehne er ab.

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Verstoß gegen Koalitionsvertrag

Enttäuscht zeigte sich Backhaus von den Plänen des Bundes: „Ich weiß nicht, was Mecklenburg-Vorpommern von diesen Vorschlägen hätte“, sagte Backhaus. Er erinnerte an den Koalitionsvertrag der Ampelparteien, dessen Landwirtschaftskapitel er mitverhandelt hat. Darin sei vereinbart worden, „die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt.“ „Das ist hier nicht der Fall“, stellte der Minister fest. Da werde man „weiter drüber reden müssen."

Demgegenüber zeigten sich die Grünen-Landwirtschaftsminister aus Brandenburg und Sachsen, Axel Vogel und Wolfram Günther, einverstanden mit dem neuen Konzept. Dem Vernehmen nach hat auch Thüringen Zustimmung signalisiert.

Für 26.000 ha laufen Pachtverträge aus

Die Uneinigkeit der neuen Länder setzt den Bund erheblich unter Druck. In den kommenden Monaten muss die BVVG mehr als 26.000 ha ihrer Flächen neu verpachten, deren Pachtverträge Ende September auslaufen. Sollte kurzfristig kein Einvernehmen zu erzielen sein, wird die BVVG nicht umhin kommen, erneut lediglich kurzfristig für ein oder zwei Jahre zu verpachten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die BVVG freiwerdende Flächen in der Masse für ein Jahr verpachtet, weil man sich nicht rechtzeitig auf ein neues Konzept hatte verständigen können. Sollte sich dies wiederholen, würde allerdings der Berg an auslaufenden Verträgen immer weiter wachsen, den die BVVG vor sich her schiebt.

Insgesamt verfügt die bundeseigene Gesellschaft noch über rund 91.000 ha. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium hatten sich nach langem Hin und Her darauf geeinigt, den Verkauf der Flächen Ende 2024 weitgehend einzustellen und bis dahin auf 2.000 ha pro Jahr zu beschränken.

Ausgenommen davon sollen die Erfüllung von Rechtsansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sowie der Verkauf kleinerer Flächen insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen sein.

Höchstpunktzahl für Existenzgründer

Strittig ist bis zuletzt die Verpachtung. Der ausgehandelte Kompromiss sieht ein Kombinationsmodell zwischen dem gebotenen Pachtpreis und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise sowie agrarstrukturellen Kriterien vor. Dafür wurde ein Punktesystem entwickelt, anhand dessen die Vorzüglichkeit der an Pachtflächen interessierten Betriebe ermittelt werden soll. Danach sind insgesamt 21 Kriterien vorgesehen, für die Punkte vergeben werden.

Mit zehn Punkten wird für Existenzgründungen die höchste Punktzahl vorgesehen. Jeweils fünf Punkte gibt es für Ökobetriebe sowie Betriebe mit Schwerpunkt Schaf- oder Ziegenhaltung. Junglandwirte bekommen vier Punkte, Ortansässigkeit wird mit drei Punkten honoriert, die es ebenso für Betriebe die bereits BVVG-Flächen gepachtet haben und insgesamt weniger als 500 ha bewirtschaften.

Bepunktet werden besonders nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen. Mit jeweils fünf Punkten schlagen die Wiedervernässung von landwirtschaftliche genutzten Moorböden sowie die Etablierung und Unterhaltung einer Hecke auf der Betriebsfläche zu Buche.

Eine ganze Reihe von Maßnahmen ist mit zwei Punkten veranschlagt. Das reicht von der Fruchtfolgenvielfalt über die Anlage von Blühstreifen, Direktsaatverfahren und der extensiven Grünlandnutzung bis zur Haltung seltener Nutztierrassen.

Die Punkte werden für die Betriebe addiert. Den Zuschlag erhält das Gebot mit der höchsten Punktzahl, sofern das Pachtgebot über einer Mindestschwelle liegt. Bei Punktgleichheit entscheidet der gebotene Pachtpreis.

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