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topplus Ehepaare in der Landwirtschaft

Eheaus: Aufgepasst bei Pachtvertrag unter Eheleute

Verträge unter Ehepartnern sind in der Landwirtschaft üblich. Scheitert die Ehe, gilt es auch an dieser Stelle genau hinzuschauen.

Lesezeit: 1 Minuten

Häufig verpachten Landwirte Eigentumsfläche an den Ehepartner. Wenn dieser die Fläche unterverpachtet, kann es im Trennungsfall kompliziert werden. Das zeigt folgender Fall:

Eine Flächeneigentümerin hatte ihrem Ehemann ­landwirtschaftliche Fläche verpachtet. Dieser verpachtete die Fläche an einen Dritten. Nachdem die Eheleute sich getrennt hatten, schloss der Unterpächter einen direkten Pachtvertrag mit der Eigentümerin der Fläche. Der "ausgebootete“ Ehemann verlangte jedoch weiterhin die Pachtzahlungen vom Unterpächter.

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Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Celle. Denn der Hauptpachtvertrag zwischen den Eheleuten sei gar nicht wirksam beendet worden, sodass der Unterpächter weiterhin Pacht an den Ehemann zahlen müsse. Daran ändere auch der neu abgeschlossene Pachtvertrag nichts. Und auch die Tatsache, dass die Flächeneigen­tümerin gegenüber ihrem Ehemann zeitweise auf die ­Geltendmachung der Pacht verzichtet hatte, stelle keine Vertragsaufhebung oder Ähnliches dar. Anders als im Trennungsfall, sei der Pachtvertrag bei Scheidung der Ehe jedoch kündbar, so das Gericht (Az.: 7 U 304/22). •

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