Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Leserfrage

Grasernte: Steuern sparen bei der Kitzsuche?

Schaffen Sie sich eine Drohne zur Kitzrettung an, sparen Sie sogar Steuern. Unser Experte erklärt, was Sie absetzen dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich möchte mir eine Drohne zur Kitzrettung bei der Grasernte anschaffen. Kann ich die Ausgaben für die Drohne als auch die Versicherung für die Drohne als Betriebsausgaben geltend machen? Kann ich auch andere Kosten, die mir durch die Kitzsuche entstehen, steuermindern absetzen?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Nach geltender gesetzlicher Lage sind Landwirte verpflichtet, Rehkitze vor dem Mähtod zu schützen. Hinweis: Beauftragt ein Landwirt einen Lohnunternehmer und es fehlen vertragliche Regelungen der Zuständigkeit für die Vorsorge, so ist hauptsächlich die direkt und unmittelbar handelnde Person verantwortlich, also der Erntehelfer, der das Mähfahrzeug steuert.

Alle Kosten, die Ihnen rund um den Kitzschutz entstehen, wie zum Beispiel die Zahlung an den örtlichen Kitzrettungsverein, die Anschaffungskosten für die eigene Drohne sowie laufende Kosten können Sie als Betriebsausgaben abziehen.

Die Anschaffungskosten der Drohne können Sie über drei Jahre steuermindern abschreiben (siehe amtliche AFA Tabelle). Das gilt selbstverständlich nur, wenn Sie die Kosten für die Drohne selbst getragen haben und diese nicht aus geförderten Mitteln stammt.

Die Versicherung für die Drohne zählt zu den laufenden Kosten, die Sie ebenfalls steuermindernd geltend machen können.

Achtung: Zwar akzeptiert der Fiskus, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind, allerding könnten Sie ein Problem bekommen, die Kosten im gesamten Umfang abzusetzen. Immerhin kann der Fiskus Ihnen unterstellen, dass Sie die Drohne schließlich auch zumindest zum Teil privat nutzen können. Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass eine private Nutzung ausgeschlossen ist. Sie könnten zum Beispiel argumentieren, dass die Drohne keine 4 K Kamera sondern nur ein Wärmebild abzeichnet oder nachweisen, dass Sie keine Luftbilder auf Ihrem privatem Instagram, Facebook oder tiktok-Account teilen.

Tipp: Das BMEL fördert die Anschaffung von Drohnen zur Kitzsuche: https://www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/drohnenfoerderung-rehkitze.html

Unser Experte: Stefan Heins, Steuerberater, Wetreu LBB, Kiel, SH

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.